Solothurn

    Solothurner Kantonsrat will keine Regeln für Transparenz

    Keystone-SDA Regional
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    Solothurn,

    Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch die Ausarbeitung eines Gesetzes für mehr Transparenz bei Abstimmungskampagnen klar abgelehnt. Es ging um die Frage, ob die Parteien künftig offenlegen müssen, wer ihre Kampagnen finanziell unterstützt.

    Der Solothurner Kantonsrat will nicht, dass Parteien künftig offenlegen müssen, wer ihre kantonalen Abstimmungskampagnen finanziert. (Symbolbild)
    Der Solothurner Kantonsrat will nicht, dass Parteien künftig offenlegen müssen, wer ihre kantonalen Abstimmungskampagnen finanziert. (Symbolbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Mit 63 Nein- zu 31 Ja-Stimmen erklärten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Auftrag für nicht erheblich. Die Wichtigkeit von Transparenz bestritt im Ratssaal niemand. Doch, über den Weg, wie sie erreicht werden soll, gingen die Meinungen deutlich auseinander.

    Sarah Schreiber von der Mitte sagte, Aufwand und Ertrag stimmten nicht überein: Es gebe zahlreiche Schlupflöcher, um Transparenzregeln zu umgehen. Marc Winistörfer warnte im Namen der SVP vor einer gefährlichen Scheintransparenz mit viel bürokratischem Aufwand. «Es soll keinen zahnloser Papiertiger geben.»

    Simone Rusterholz (GLP) sagte für die liberale Fraktion, es brauche eine Lösung, die einen Mehrwert für das Stimmvolk biete. Das Thema verlange eine seriöse Auslegeordnung, was im Kanton Solothurn praxistauglich und verhältnismässig sei.

    Daniel Urech (Grüne) erklärte, ohne Transparenz schwinde das Vertrauen in die Politik. Erstunterzeichnerin Angela Petiti (SP) sagte, mit der Offenlegung von Geldgebern könnten Abhängigkeiten und Einflüsse auf die Parteien besser erkannt werden. Der bürokratische Aufwand sei eine Herausforderung, es solle eine einfache Lösung geben.

    Verschiedene Versionen standen zur Debatte

    Ursprünglich wollte der fraktionsübergreifende Auftrag, dass der Regierungsrat prüfen muss, wie die Transparenz bei der Finanzierung von kantonalen Abstimmungskampagnen gewährleistet werden kann.

    Die Regierung hingegen fand, es seien bereits genug Informationen zum Thema vorhanden und wollte direkt eine Vorlage für Abstimmungen und Wahlen ausarbeiten. Dabei sei eine Regel anzustreben, «die sich primär an der Bundesgesetzgebung orientiert und zugleich den kantonalen Gegebenheiten Rechnung trägt».

    Die Justizkommission wollte die Vorlage lediglich auf Abstimmungen beschränken. Daraufhin zog die Erstunterzeichnerin den ursprünglichen Wortlaut zurück. So standen sich die Anträge von Regierungsrat und Justizkommission gegenüber. Letzterer setzte sich zwar durch, wurde in der Schlussabstimmung aber abgelehnt.

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