Schwyz vergütet durch Schwäne verursachte Schäden
Richten Höckerschwäne oder Graugänse im Kanton Schwyz Schäden auf Wiesen an, sollen Landwirte künftig entschädigt werden.

Verursachen Höckerschwäne oder Graugänse im Kanton Schwyz Schäden an Wiesen, können Landwirte auf eine Entschädigung hoffen. Der Kantonsrat hat den Regierungsrat beauftragt, die Jagd- und Wildschutzverordnung anzupassen.
Das Parlament überwies am Mittwoch eine Motion von Thomas von Euw (SVP) mit 88 zu 2 Stimmen als Postulat. Die Umwandlung war auch von der Regierung beantragt worden, weil keine Gesetzesänderung nötig sei, um eine Entschädigung der Landwirte zu ermöglichen.
Von Euw störte sich daran, dass aktuell nur Schäden von jagdbaren Tieren entschädigt werden. Es sei nicht verständlich, wieso der Kanton für einen Schaden aufkomme, der von einem Hirsch verursacht werde, nicht aber für einen Schaden, für den Graugänse oder Schwäne verantwortlich seien.
Ursprüngliche Forderungen und Ablehnung
Der Motionär wollte deswegen ursprünglich die Entschädigung grundsätzlich auf nicht jagdbare Tiere ausweiten. Dies lehnte der Regierungsrat ab, weil dann auch Mäuse- oder Insektenschäden vergütet werden müssten.
Dies sei nie seine Idee gewesen sagte der Motionär im Parlament. Er zeigt sich auch mit einer Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Auch die anderen Fraktionen hatten nichts gegen die geforderte Entschädigung und unterstützten das Postulat.
Problematische Vögel
Höckerschwäne und Graugänse haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt. Die Vögel zertrampeln oder verkoten Mähwiesen oder grasen diese ab. Betroffen ist im Kanton Schwyz vor allem das Nuoler Ried.