Kantonsrat Schwyz lehnt Vorkaufsrecht für Gemeinden ab
Der Schwyzer Kantonsrat lehnt ein Vorkaufsrecht der Gemeinden bei Grundstückverkäufen ab und sieht darin kein Mittel gegen die Wohnungsknappheit.

Der Schwyzer Kantonsrat will den Gemeinden bei Grundstückverkäufen kein Vorkaufsrecht einräumen. Ein solches Recht sei keine geeignete Massnahme, um der Wohnungsknappheit zu begegnen.
Das Parlament lehnte eine Motion aus der Reihen der SP mit 75 zu 14 Stimmen ab. Motionär Martin Raña begründete die Forderung nach einem Vorkaufsrecht für die Gemeinden damit, dass im Kanton Schwyz der Leerwohnungsbestand tief und die Mieten hoch seien.
Für Gemeinden und Baugenossenschaften sei es heute schwierig, Bauland für günstige Wohnungen zu erwerben. Es brauche eine aktive Bodenpolitik, um die Situation zu verbessern, sagte Raña. Es solle kein Schwyzer und keine Schwyzerin wegen den hohen Wohnungskosten den Kanton verlassen müssen.
Vorschlag widerspricht liberalen Werten
Der Regierungsrat und die bürgerliche Mehrheit des Parlaments lehnten die Forderung indes ab. Ein Vorkaufsrecht greife zu stark in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit ein, hiess es. Der Vorschlag widerspreche liberalen Werten, sagte Dominik Stocker (GLP).
David Kessler (SVP) sagte, er verstehe zwar die Sorgen gerade von jungen Familien. Das Problem liesse sich mit einem Vorkaufsrecht für Gemeinden aber nicht lösen. Dieses führe nur zu mehr Bürokratie.
Alternative Lösungsansätze
Eine Garantie, dass am Schluss mehr Wohnungen zur Verfügung stünden, gebe es aber nicht. Besser als ein Vorkaufsrecht ist zudem gemäss der Regierung, bei grösseren Bauvorhaben einen minimalen Anteil an preisgünstigen Wohnungen einzufordern. Dies könne in den kommunalen Baureglementen oder im Rahmen eines Gestaltungsplanungs- und Nutzungsplanungsverfahrens erfolgen.