Nach dem Ausscheiden aus der Kantonsregierung haben Freiburger Staatsräte künftig keinen Anspruch mehr auf eine lebenslange Rente.
Freiburger Staatsrat
Der Freiburger Staatsrat in Beatles-Manier 2014 auf der Poyabrücke in Freiburg. - Paul Talman

Freiburgs Grosser Rat hat am Dienstag einstimmig das Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte entsprechend abgeändert. Heute erhalten Freiburger Staatsräte eine Rente, welche vom Alter und den Anzahl Jahren in der Kantonsregierung abhängt.

Künftig erhalten jene Staatsräte eine Übergangsrente, welche mindestens 55-jährig sind und fünf Jahre dem Staatsrat angehört haben.

Die Änderung tritt Anfang 2022 in Kraft, wenn die neue Legislatur beginnt. Sie bedeutet auch, dass die Freiburger Staatsräte künftig der Pensionskasse des freiburgischen Staatspersonals angeschlossen werden. Damit steigen die Lohnabzüge der Staatsräte von heute vier auf dreizehn Prozent.

Deshalb sollen die Löhne der Freiburger Regierungsmitglieder angehoben werden, und zwar auf 284'000 Franken pro Jahr. Der Nettolohn bleibt damit etwa gleich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzPensionskasseFranken