Tempo 30 auf Kantonsstrassen soll in Freiburg die Ausnahme bleiben
Das Freiburger Kantonsparlament hat am Freitag für eine Änderung des Mobilitätsgesetzes gestimmt. Diese zielte darauf ab, grundsätzlich eine Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h auf den Strassen des Kantons beizubehalten.

Ausnahmen sollen nur noch in besonderen und in der Bundesgesetzgebung vorgesehen Fällen möglich sein. Dazu gehören etwa Lärm oder Sicherheit. Die Anpassung geht auf eine Motion aus den Reihen der SVP zurück, die 2023 vom Grossen Rat angenommen wurde.
Die Regierung zeigte auf, dass der Kanton bereits heute eine «verhältnismässige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende» Politik verfolgt und die Einführung von Tempo 30 auf «gerechtfertigte und gezielte Situationen» beschränkt.
Konkret gilt Tempo 30 heute auf 0,22 Prozent des 623 Kilometer langen kantonalen Strassennetzes. Darüber hinaus gilt für 31 Prozent Tempo 50 und für 68,8 Prozent eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.






