Regierungsrat weist Beschwerde gegen Versammlungsentscheid ab
Der Luzerner Regierungsrat hat eine Beschwerde gegen das Budget 2026 der Gemeinde Reiden LU abgewiesen. Diese war im Zusammenhang mit geplanten Beiträgen an die Badi AG eingereicht worden.

Die beschwerdeführende Person bemängelte dabei eine Überschreitung der Ausgabenkompetenz des Gemeinderates und forderte eine Urnenabstimmung, wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte.
Der Regierungsrat entschied «noch vor der Gemeindeversammlung», nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, da sie zu spät eingereicht worden sei, hiess es weiter. Gleichzeitig bestätigte er, dass der Gemeinderat innerhalb des Sonderkredits von 8,6 Millionen Franken frei über die Ausgaben entscheiden kann, «sofern jeweils ein Budgetkredit vorliegt.»
Eine knapp zwei Wochen später eingereichte Gemeindebeschwerde wurde ebenfalls abgewiesen, wie dem Communiqué zu entnehmen ist. Beanstandet wurden erneut eine angebliche «Überschreitung der Ausgabenkompetenz», sowie die Notreparaturen der Badi. Der Regierungsrat stellte jedoch fest, dass die Reparaturen betriebsbedingt und korrekt im Budget berücksichtigt sind.
Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember bleibt gültig, da die beschwerdeführende Person auf einen Weiterzug an die nächste Instanz verzichtet, wie es weiter hiess. Laut Mitteilung kann der genehmigte Betriebsbeitrag von 800'000 Franken an die Badi Reiden AG überwiesen werden.






