Regierungsrat legt Abgeltungen für Zentren Bern, Biel und Thun fest
Der Berner Regierungsrat hat Zentrumslastbeiträge für 2025 festgelegt. Mit den Abgeltungen werden Bern, Biel und Thun für ihre Lasten entschädigt.

Der Berner Regierungsrat hat die Höhe der Zentrumslastbeiträge für Bern, Biel und Thun für das Jahr 2025 festgelegt. Mit den Abgeltungen werden die Städte für ihre Lasten in verschiedenen Bereichen entschädigt. Die vom Regierungsrat festgelegten Pauschalbeiträge betragen für die Stadt Bern 60,9 Millionen, für Biel 18,3 Millionen und für Thun 11,7 Millionen Franken.
Damit werden die drei grössten Berner Städte für ihre überdurchschnittlich hohen Lasten in den Aufgabenbereichen privater Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gästeinfrastruktur, Sport, soziale Sicherheit und Kultur entschädigt, wie der Regierungsrat am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb.
Zentrumslasten sind öffentliche Leistungen von Städten, von welchen die Bevölkerung und die Unternehmen der umliegenden Gemeinden profitieren, ohne Kosten zu erstatten.
Weitere Städte sollen Entschädiung erhalten
Künftig sollen auch die Städte Burgdorf und Langenthal ihre Zentrumslasten abgegolten erhalten. Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat im Herbst 2024 beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten, im Frühling 2025 lief die Vernehmlassung.
Eigentlich möchte auch Köniz seine Zentrumslasten künftig geltend machen können. Die Gemeinde mit 44'000 Einwohnenden fühlte sich im Prozess übergangen. Der Grosse Rat wird in der diesjährigen Wintersession über die Änderung des Finanz- und Lastenausgleichs debattieren.