Die Situation im Prostitutionsgewerbe in der Stadt Zürich hat sich beruhigt. Sowohl im Bereich der Strassenprostitution als auch bei der Salonprostitution ist eine Stabilisierung erkennbar, wie es im zweiten Bericht über die Entwicklung es Prostitutionsgewerbes in der Stadt heisst.
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Der Bericht befasst sich mit dem Entwicklungen in den Jahren 2015 - 2017. In diesem Zeitraum ist die Zahl der registrierten Kleinsalons leicht zurückgegangen und es ist eine Verlagerung hin zu temporär bestehenden Betrieben feststellbar, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.

Das Phänomen der «Pop-up-Salons» zeige, wie auch im Prostitutionsgewerbe gesellschaftliche Entwicklungen wie zunehmende Mobilität und Digitalisierung genutzt werden. Der Bericht warnt allerdings vor vermehrten Gefahren für die Prostituierten. Ausserdem könnten solche Salons ein Ärgernis für ahnungslose Personen bedeuten, die ihre Wohnung temporär untervermieten.

Strichplatz funktioniert

Das Angebot des Strichplatzes Depotweg hat sich weiter etabliert und funktioniert. Es gab keine Reklamationen aus der Bevölkerung, wie es in dem Bericht heisst. Pro Nacht arbeiten rund 20 bis 30 Prostituierte auf dem Strichplatz. Das sind weniger als früher am Sihlquai. Auf dem dortigen Gebiet des ehemaligen Strassenstrichs sei keine Prostitution mehr feststellbar.

Rund um die Langstrasse sind in der wärmeren Jahreszeit 50 bis 60 Prostituierte unterwegs. Zurzeit gelinge es, die Balance und Quartierverträglichkeit zu erhalten. Im regen Nachtleben fallen die Prostituierten ab Wochenmitte jeweils nicht mehr auf, wie es im Bericht heisst.

Im Niederdorf hat sich die Situation beruhigt. Die Beteiligten halten sich vorwiegend an die bewilligten Zeiten. Es gibt wenige Reklamationen der Anwohner.

Liberalisierung des Gewerbes

Am 1. Juli 2017 ist die vom Gemeinderat beschlossene Teilrevision der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in Kraft getreten. Diese bedeutet eine Liberalisierung des Gewerbes. Seitdem werden keine Benutzungsgebühren für die Strassenprostitution mehr erhoben.

Ausserdem sind Kleinstsalons mit bis zu zwei Zimmern von der PGVO ausgenommen. Der Stadtrat erachtet es zum Schutz vor Abhängigkeit und Ausnützung der Prostituierten für grundsätzlich sinnvoll, wenn diese in Kleinstbetrieben möglichst selbständig und eigenverantwortlich arbeiten, wie es in der Mitteilung heisst.

Mit der geplanten Änderung der Bau- und Zonenordnung soll das baurechtliche Grundsatzverbot für Sexgewerbe in Wohnzonen nicht mehr für Kleinstsalons gelten, die von der polizeilichen Bewilligungspflicht ausgenommen sind. Über die Vorlage muss der Gemeinderat dann beschliessen.

sda (vas)

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