Nidwaldner Verfassungsgericht muss Korporationsgesetz beurteilen
Das neue Nidwaldner Korporationsgesetz soll gegen übergeordnetes Recht verstossen. Ein Stimmbürger hat gegen das Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das Obergericht des Kantons Nidwalden bestätigte einen Bericht der «Nidwaldner Zeitung». Weitere Angaben zu dem Fall machte es gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht.
Gemäss dem Zeitungsartikel wurde die Beschwerde von alt Landschreiber Hugo Murer eingereicht. Dieser stufe das Gesetz als diskriminierend ein, weil Frauen und deren Nachkommen weiterhin benachteiligt würden.
Der Landrat hatte das neue Gesetz über die Organisation und die Aufsicht der Korporationen im Juni mit 50 zu 3 Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen. Das neue Gesetz sieht neu ein Korporationsregister vor. Es geht auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2018 zurück, das eine Benachteiligung von Frauen und ihren Nachkommen festgestellt hatte.






