Die Kantonsregierung von Nidwalden hat beschlossen, den Entwurf für ein neues Korporationsaufsichtsgesetz durch eine externe juristische Prüfung zu evaluieren.
Nidwaldner Regierungsgebäude
Das Nidwaldner Regierungsgebäude in Stans. - KEYSTONE/Urs Flueeler
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Die Nidwaldner Kantonsregierung lässt ihren Entwurf eines neuen Korporationsaufsichtsgesetzes juristisch extern überprüfen. Grund dafür ist, dass die Vorlage in der Vernehmlassung teilweise als verfassungswidrig taxiert wurde.

Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag geht es bei den strittigen Punkten um die Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie um die Gesetzgebungskompetenz der Korporationen.

Kontroverse um Rechts- und Verfassungskonformität

Der Regierungsrat sei der Ansicht, dass die Vorlage rechts- und verfassungskonform sei, teilte die Staatskanzlei mit. Dennoch habe er sich entschlossen, ein unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen, um «abschliessend Klarheit zu schaffen».

Das Gutachten werde einer internen Rechtsprüfung unterzogen und fliesse dann in die Auswertung der Vernehmlassung ein. Das neue Korporationsaufsichtsgesetz soll das bestehende aus dem Jahr 1992 ersetzen.

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