Nidwaldner Regierungsrat beantragt Kantonsreferendum
Nidwalden soll das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung ergreifen – das beantragt der Regierungsrat dem Landrat.

Nidwalden soll das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergreifen. Das beantragt der Regierungsrat dem Landrat, wie die Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung festhielt.
Das neue System wäre «mit erheblichem administrativem Aufwand und negativen finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden verbunden», hiess es darin weiter. So müssten etwa neue Steuertarife erarbeitet werden.
Auch der Zugang zu Sozialleistungen, die abhängig sind vom Haushaltseinkommen, wäre neu zu regeln.
Mit der Einführung der Individualbesteuerung sollen Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Dieses Ziel verfolgt eine Volksinitiative der FDP Frauen.
In seiner Juni-Session empfahl das Bundesparlament diese zur Annahme und beschloss zudem einen indirekten Gegenvorschlag, der das gleiche Ziel verfolgt. Somit soll die sogenannte «Heiratsstrafe» abgeschafft werden.
Kantone lehnen Individualbesteuerung ab
Bisher füllen verheiratete Paare in der Schweiz eine gemeinsame Steuererklärung aus. Aufgrund der Progression müssen sie dadurch teils höhere Steuern bezahlen als gleich verdienende Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen.
Damit das Kantonsreferendum zustande kommt, müssen mindestens acht Kantone dieses unterstützen. Eine grosse Mehrheit der Kantone lehnte die Einführung der Individualbesteuerung bisher ab.
Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren bevorzugt die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren. Sie empfahl im Juni den Kantonsregierungen, das Kantonsreferendum zu ergreifen.
Am Donnerstag hatte bereits ein überparteiliches Komitee das fakultative Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Individualbesteuerung angekündigt.