Neuer Ärger um Parkkarte in Zürich!
Weil ein Rechtsstreit die komplette Umsetzung der neuen Parkkartenverordnung verhindert, will die Stadt Zürich per 1. Januar 2027 nur einen Teil davon umsetzen.

«Skandalös», «absolut inakzeptabel», «Hohn an der Demokratie» oder «Wortbruch auf dem Rücken des Gewerbes» – die negativen Reaktionen der Bürgerlichen und des Gewerbeverbands auf den letzte Woche gefällten Entscheid, die neue Parkkartenverordnung nur in Teilen einzuführen, sind überdeutlich.
Ursache für den Ärger ist der Umstand, dass zumindest vorerst die Möglichkeit für Handwerker, Spitex-Personal und Ärzte, während der Dauer der Auftragserfüllung auf dem Trottoir zu parkieren, ausgeklammert wird.
Die Stadt verweist dazu auf einen Rekurs von Fussgängerverbänden, der die Umsetzung dieses Bestandteils blockiert.
Nachdem Letztere Anfang September vom Bezirksrat recht erhielten, beschloss der Gemeinderat, die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Dessen Entscheid ist noch hängig.
Brisant ist in diesem Zusammenhang, dass bereits vor der Abstimmung zur neuen Verordnung, welche am 28. September 2025 knapp mit 52,8 Prozent angenommen worden war, heftigst über die künftigen Regelungen gestritten wurde.
Und dass die Vorlage am Schluss wohl nur angenommen wurde, weil sich der Gewerbeverband nach dem Entgegenkommen der Stadt bezüglich Trottoirparkieren hinter die Parkkartenverordnung stellte.
Private zahlen mehr
Dennoch gibt es für das Gewerbe eine positive Neuerung, wenn die neue Parkkartenverordnung am 1. Januar 2027 in Kraft tritt: Die Parkbewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe mit bis maximal 6 Kontrollschildern kostet pro Jahr neu nur noch 360 statt 480 Franken.
Dagegen müssen viele private Autobesitzer, die in Zürich wohnen und keinen eigenen Parkplatz zur Verfügung haben, für Anwohnenden-Parkkarten dann wesentlich tiefer ins Portemonnaie greifen. Statt fix 300 Franken dürfte die Karte künftig – je nach Gewicht und Antriebsart des Fahrzeugs – mindestens 500 Franken pro Jahr kosten.
Zugleich gilt das sogenannte «Bieler Modell», nach dem Anwohnende nur noch dann eine Parkkarte erhalten, wenn an ihrer Wohnadresse kein Parkplatz zur Verfügung steht.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.








