Menschen können sich in Bern künftig mit Haustier bestatten lassen
Der Berner Stadtrat hat am Donnerstag das neue Friedhofreglement verabschiedet. Menschen können sich künftig mit ihrem Haustier bestatten lassen.

Hierfür will die Stadt spezielle Grabfelder «Mensch mit Tier» erstellen. Haustiere müssen in Urnen beigesetzt werden.
Unter den weiteren Neuerungen ist unter anderem, dass Menschen neu bis zum Alter von 18 Jahren in den Abteilungen Kindergräber beigesetzt werden können. Bislang betrug dieses Alter 14 Jahre.
Sämtliche geplanten Änderungen stiessen über die Parteigrenzen hinweg auf Anklang. Zu reden gab einzig ein Antrag der Fraktion von AL/PdA/TIF, dass Tiere nicht gezielt getötet werden dürfen, damit sie mit einem Menschen begraben werden können.
Der Rat war sich jedoch einig, dass das Friedhofreglement der falsche Ort wäre, um eine solche Bestimmung festzuhalten. Auch wären entsprechende Kontrollen, die die Verwaltung durchführen müsste, kaum umsetzbar, lautete der Tenor.
Überstimmt wurde der Gemeinderat bei den Zuständigkeiten: Über wesentliche Umgestaltungen und Aufhebungen von Friedhöfen will der Stadtrat künftig selber entscheiden. Der Gemeinderat hätte diese Kompetenz gerne bei sich gesehen.
Der Stadtrat nahm das totalrevidierte Friedhofreglement schliesslich einstimmig an und verzichtete darauf, das Geschäft in einer zweiten Lesung nochmals zu behandeln.
Das neue Reglement geht auf ein Postulat aus den Reihen der Grünliberalen zurück, das der Stadtrat im März 2021 überwiesen hatte. Darin forderte die GLP, dass sich Menschen mit ihren Haustieren bestatten lassen können.
Im Laufe des Projekts hat sich gemäss Gemeinderat gezeigt, dass die Friedhofgesetzgebung nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und der geltenden Praxis entspricht und teilweise auf veralteten Rechtsgrundlagen basiert. Er entschied sich deshalb für eine Totalrevision.
Die gesellschaftlichen Bedürfnisse hätten sich stark verändert, so der Gemeinderat. 2024 lag der Anteil der traditionellen Erdbestattungen noch bei 16,3 Prozent. Es würden zunehmend andere Beisetzungsformen gewünscht.
Bei der Behandlung des Geschäfts hätten sich viele Fragen gestellt, die mit der Revision nun beantwortet seien, sagte der zuständige Gemeinderat Matthias Aebischer (SP) im Ratssaal. Oft seien die Diskussionen ins Philosophische abgedriftet. «Die Stadtberner Friedhöfe haben schweizweit einen Vorzeigecharakter», sagte er. Darauf sei er stolz.
Die Stadt Bern betreibt die drei Friedhöfe Bremgartenfriedhof, Schosshaldenfriedhof und Friedhof Bümpliz. Gemäss Website verwaltet sie insgesamt 13'000 Grabstätten. Die Friedhöfe sind auch als öffentliche Grünanlagen zur Naherholung beliebt.
1999 entstanden das Grabfeld für zu früh geborene Kinder und der Bereich für muslimische Grabstätten. 2018 eröffnete die Stadt das buddhistische Grabfeld, 2025 das alevitische Grabfeld auf dem Bremgartenfriedhof.






