Stadt Luzern

Luzerner Stadtrat hält weiterhin an kommunalem Mindestlohn fest

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Im politischen Streit um die Einführung eines kommunalen Mindestlohns in Luzern hält der Stadtrat an seiner Haltung fest. Auf Auftrag des Stadtparlaments musste die Regierung eine Vorlage zu dessen Aufhebung erarbeiten, beantragt diese jedoch abzulehnen.

Besonders Personen, die in Branchen mit tiefen Löhnen beschäftigt sind, sollen vom Stadtluzerner Mindestlohn profitieren. (Archivaufnahme)
Besonders Personen, die in Branchen mit tiefen Löhnen beschäftigt sind, sollen vom Stadtluzerner Mindestlohn profitieren. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Stadtrat sieht den Mindestlohn weiterhin «als zentrales Element der städtischen Sozialpolitik», wie er am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Die gegen den eigenen Willen entworfene Vorlage zu dessen Aufhebung kommt voraussichtlich am 26. März in den Grossen Stadtrat, das Luzerner Stadtparlament.

Seit dem 1. Januar gilt in der Stadt Luzern ein minimaler Stundenlohn von 22,75 Franken. Dieser geht auf eine Volksinitiative der Juso zurück, welche der Grosse Stadtrat im Mai 2024 guthiess.

Im vergangenen November sprach sich das Stadtparlament dann jedoch dagegen aus. Mit einer Stimme Unterschied überwies es eine Motion von Mitte, FDP, SVP und GLP, die eine Vorlage zur Aufhebung des Mindestlohnreglements verlangte.

Damit wollten die bürgerlichen Fraktionen einem kantonalen Verbot zuvorkommen. Der Kantonsrat hatte im September eine Motion angenommen, die kommunale Mindestlöhne mittels kantonaler Regulierung verhindern will.

Die Annahme des Vorstosses im Stadtparlament hatte aber keine aufschiebende Wirkung, der städtische Mindestlohn trat wie ursprünglich vorgesehen in Kraft.

Die Vereinbarkeit von kommunalen Mindestlöhnen mit kantonalem Recht beschäftigt auch das Bundesgericht.

Denn die Städte Zürich und Winterthur zogen Verfahren gegen ihre kommunalen Mindestlöhne weiter. Das Verwaltungsgericht hatte die Einführung der Mindestlöhne gekippt, da sie gegen kantonales Recht verstossen würden. Die Stimmberechtigten der beiden Städte hatten 2023 entsprechende Initiativen gutgeheissen.

In Bern und Biel wurden 2025 ebenfalls städtische Mindestlohn-Initiativen eingereicht. Auch dort wehrten sich die Gegner auf dem Rechtsweg.

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