Luzerner Regierungsrat tritt nicht auf Stimmrechtsbeschwerde ein
Die Stimmrechtsbeschwerde gegen das Abfallreglement in Hochdorf LU wird vom Luzerner Regierungsrat nicht berücksichtigt.

Der Luzerner Regierungsrat tritt auf eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen zum Abfallreglement in Hochdorf LU nicht ein. Die Regierung hält in ihrem Entscheid unter anderem fest, die Beschwerde sei nicht rechtzeitig erfolgt.
Die Abstimmungsunterlagen zur Totalrevision des Abfallreglements wurden laut dem sechsseitigen Entscheid des Regierungsrates, den die Gemeinde in anonymisierter Fassung verlinkte, am 15. April online gestellt.
Die Unterlagen mussten bis spätestens am 26. April bei den Stimmberechtigten eintreffen. Gleichentags begann die Beschwerdefrist. Da die Beschwerdeführer ihre Stimmrechtsbeschwerde erst am 5. Mai einreichten, war sie verspätet.
Deshalb sei nicht darauf einzutreten, hiess es. Die Abstimmung könne mit diesem Entscheid am 18. Mai stattfinden,
Beschluss trotz Widerstand
teilte der Hochdorfer Gemeindeschreiber Thomas Bühlmann mit. Weiter teilte der Regierungsrat mit, dass kein Verfahrensfehler oder Mangel bestehe,
der ein «Einschreiten nötig machen würde.» Die Informationen in der Abstimmungsvorlage seien ausreichend und transparent gewesen.
Die Beschwerdeführer wollten die Abstimmung vom kommenden Sonntag verschieben oder wiederholen, da in der Abstimmungsbotschaft die neuen Abfallgebühren nicht genau aufgeführt seien.
Sie hielten diese Information für wichtig, da sich das System der Grüngutsammlung verändere und teurer werde.
Gemeinderat weist Vorwürfe zurück
Der Gemeinderat von Hochdorf beantragte, die Beschwerde abzuweisen. Er erklärte, dass künftig der Gemeindeverband für Abfallverwertung Luzern-Landschaft (Gall) für die Grüngutgebühren zuständig sei.
In der Abstimmungsbotschaft sei erwähnt, dass die Grundgebühr sinke und die Grüngutgebühr nach Verursacherprinzip berechnet werde. Die geplanten Gebühren seien mehrfach kommuniziert worden.