Nach einem gewalttätigen Raubüberfall in Kreuzlingen werden die Nationalitäten der jugendlichen Täter nicht genannt. Ein SVP-Nationalrat hält das für falsch.
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SVP-Nationalrat Pascal Schmid sieht hinter dem Verschweigen der Nationalität der mutmasslichen Täter einen Versuch, Missstände in der Asylpolitik zu verschleiern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor rund drei Wochen fand ein Raubüberfall auf einen Tunesier in Kreuzlingen statt.
  • Bei den mutmasslichen Tätern handelt es sich um minderjährige Asylsuchende.
  • Ihre Nationalität wird mit der Begründung des Persönlichkeitsschutzes verschwiegen.
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Am 5. Januar attackierten acht Asylsuchende auf einen 28-jährigen Tunesier bei der Kreuzlinger Bahnhofsunterführung. Sie wollten ihn ausrauben und verletzten den jungen Mann mittelschwer.

Bei den mutmasslichen Tätern handelt es sich um Jugendliche – deren Identität besonders geschützt werden muss.

Deswegen verschweigt die Thurgauer Jugendanwaltschaft auch die Nationalität der Geflüchteten. Doch der SVP-Nationalrat Pascal Schmid sieht das Vorgehen als fehlerhaft.

Missstände würden durch Verheimlichungen «beschönigt»

Bisher ist von den Tätern nur bekannt, dass sie zwischen 16 und 17 Jahre alt sind und im Bundesasylzentrum leben. Auf Facebook beschwert sich Schmid, dass es sich um Geheimniskrämerei handele. «Was soll das?», stellt er in den Raum.

Auf Nachfrage der «Thurgauer Zeitung» erklärt er, dass die Nationalität nichts mit dem Persönlichkeitsschutz der Jugendlichen zu tun hätte. Der SVP-Nationalrat ist sich sicher: «Man will die Missstände im Asylbereich offensichtlich mit staatlicher Zensur beschönigen.»

Schmid verlangt, dass die Nationalitäten von Tätern «generell und direkt genannt werden» sollten, auch bei Schweizern oder Jugendlichen. «Probleme, die unter den Deckel gekehrt werden, können nicht gelöst werden», erklärt er gegenüber der «Thurgauer Zeitung».

Jonas Bruderer, Mediensprecher der Jugendanwaltschaft Thurgau, betont hingegen, dass die Persönlichkeitsrechte von Jugendlichen besonders gewahrt werden müssen. Im Normalfall wird die Öffentlichkeit gar nicht über Strafverfahren gegen Minderjährige informiert.

Der Raubüberfall von Kreuzlingen stelle bereits eine Besonderheit dar, da er «Aufsehen erregend» sei.

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