Zug: Keine Steuererleichterung oder Zustupf für Angehörigenpflege

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag eine finanzielle Entlastung für pflegende und betreuende Angehörige abgelehnt.

pflegende Angehörige
Es gibt keine Steuererleichterung und auch keinen Zuschuss für Angehörige, die Pflege leisten. (Symbolbild) - dpa

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag eine finanzielle Entlastung für pflegende und betreuende Angehörige abgelehnt. Das Kantonsparlament folgte damit der Regierung, die sich ebenfalls gegen das Postulat aussprach.

Die FDP forderte gesetzliche Grundlagen, damit Personen, die unentgeltlich Angehörige pflegen oder betreuen, jährlich 12'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Sollte der Rat das Ansinnen ablehnen, sollen stattdessen gesetzliche Grundlagen für eine Betreuungszulage geschaffen werden.

Pflegende und betreuende Angehörige seien essenziell für eine funktionierende Gesundheitsversorgung, hielt Postulant Michael Arnold (FDP) fest. Diese Förderung entlaste das Gesundheitssystem.

Michel Arnold FDP
Michel Arnold ist Fraktionschef der FDP im Kantonsrat von Zug. - zVg

Unterstützung gab es von der ALG. Wer Angehörige pflegt, verhindere Spitaleintritte, spare Kosten und stärke den sozialen Zusammenhalt. «Pflegearbeit in der Familie ist systemrelevant und verdient eine gezielte Anerkennung», sagte Martin Affentranger.

Gegenstimmen aus dem Parlament

Die Regierung stellte sich gegen das Postulat. Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) begründete dies mit zu vielen offenen Fragen. Unklar sei etwa, wer als Angehöriger gelte, ob nur Haushaltsmitglieder, Verwandte oder auch Freunde oder Nachbarn. Offen sei auch, in welchem Umfang Betreuung erbracht werden müsse, um Anspruch auf Steuerabzüge oder Betreuungszulagen zu erhalten.

Wenig Sympathien für den Vorstoss hatte auch Fabienne Michel (GLP). Der Vorstoss lasse zu viele Fragen offen, sagte sie. Sie fragte sich etwa, wie die erbrachten Freiwilligenleistungen in der Steuererklärung ausgewiesen werden könnten.

Der Ansatz sei zwar «lobenswert» und zeuge von «gutem Willen», sagte Brigitte Wenzin Widmer (SVP). Er schaffe jedoch einen falschen Anreiz, indem er diese Form der Tätigkeit gegenüber anderen ehrenamtlichen Engagements privilegiere.

Kritik an vorgeschlagenen Instrumenten

Die SP hielt fest, dass die Idee in der Grundrichtung gut und unterstützenswert sei, die vorgeschlagenen Instrumente aber «untauglich» oder «zu schmal» ausgestaltet seien.

Die Mitte argumentierte, es gebe gezieltere Unterstützungsformen, etwa die Hilflosenentschädigung, die sich nicht am Portemonnaie der Betroffenen orientiere sondern am Grad der Einschränkung. «Dieses Geld kann gezielt für die Hilfestellungen von Angehörigen eingesetzt werden», sagte Kantonsrätin Barbara Schmid-Häseli.

Letztlich lehnten 47 Kantonsratsmitglieder das Postulat ab. 30 stimmten für eine abgeschwächte Teilerheblichkeit, die das Wort «pflegende» nicht mehr enthielt und nur noch von betreuenden Angehörigen sprach.

Kommentare

Partnun123

ist doch in ZUg usus. dass die Reichen und "Gescheiten" dem Normalos alles verweigern, solange es ihnen, den Reichenund "Gescheiten", nichts kostet

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