Zug

    Zug macht sich winterfest: Werkhof sorgt für freie Strassen

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Region Zug,

    Der Winterdienst 2025/2026 in Zug startet am 3. November: Schnee und Eis werden gezielt entfernt, Splittkisten sorgen für zusätzliche Sicherheit auf Strassen.

    Die Altstadt in Zug.
    Die Altstadt in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Wie die Stadt Zug berichtet, wird sich der Werkhof auch im kommenden Winter für betriebssichere Strassen und Trottoire in der Stadtgemeinde einsetzen. Der offizielle Winterdienst beginnt am 3. November 2025 und endet am 13. April 2026.

    Grundsätzlich gilt für das gesamte Gemeindenetz Schwarzräumung, abgesehen von wenigen Abschnitten, wo abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Sämtliche Einsätze (Schneeräumung und Glatteisbekämpfung) erfolgen gezielt, wobei sowohl auf ökologische als auch ökonomische Punkte geachtet wird.

    Bewohner sollten sich den besonderen Strassenverhältnissen anpassen und ausreichend Zeitreserven einplanen. Entsprechende Winterausrüstung bei Ihrem Fahrzeug sowie eine den Strassen- und Sichtverhältnissen angepasste Fahrweise tragen wesentlich zur Unfallverhütung bei. Gutes Schuhwerk erhöht die Sicherheit des Fussgängers.

    40 Splittkisten stehen bereit

    In der Stadtgemeinde Zug werden rund 40 Splittkisten verteilt, welche durch jedermann bei gefährlichen Strassenverhältnissen benutzt werden können. Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit nicht auf der Strasse parkiert werden.

    Sollte keine andere Möglichkeit bestehen, so sind die Fahrer froh, wenn das Fahrzeug möglichst nahe am Strassen- beziehungsweise Trottoirrand steht und die Spiegel eingeklappt sind, damit die Räumfahrzeuge ausreichend Platz haben.

    Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, falls dies im Herbst nicht bereits geschehen ist, ihre Bäume und Sträucher im Strassen- und Trottoirbereich so zurückzuschneiden, dass diese auch unter Schneelast nicht in das Strassenprofil hängen.

    Schnee nicht auf Gemeindestrassen schieben

    Schnee von privaten Grundstücken oder Ausfahrten darf nicht auf die Gemeindestrassen geschoben oder zurückgeschoben werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    gg
    44 Interaktionen
    Welt-Neuheit
    KI
    276 Interaktionen
    Gefahr

    MEHR ZUG

    Halskette
    Kanton Zug
    Kanton Zug
    Kanton Zug
    Zug
    1 Interaktionen
    «Zug» hebt ab

    MEHR AUS ZUG

    Guy Parmelin Martin Pfister
    13 Interaktionen
    Bundesrat privat
    Laura Dittli
    1 Interaktionen
    Bestes Resultat
    Risch-Rotkreuz ZG
    Risch-Rotkreuz ZG
    EVZ
    1:2-Niederlage