Keine Debatte zur Behindertenhilfe im Baselbieter Landrat

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Liestal,

Zur ersten Lesung der Revision des Behindertenhilfegesetzes gab es am Donnerstag im Baselbieter Landrat keine Debatte. Die Schlussabstimmung erfolgt in zwei Wochen.

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung mit einer Teilrevision des kantonalen Behindertenhilfegesetzes befasst. (Archivbild)
Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung mit einer Teilrevision des kantonalen Behindertenhilfegesetzes befasst. (Archivbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Die Regierung will in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt das Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) teilrevidieren. Basierend auf Erfahrungen soll die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärker gefördert werden, heisst es in der Vorlage. Dazu gehörten etwa die Verbesserung des Zugangs zur ambulanten Wohnbegleitung und die Einführung neuer Leistungen ausserhalb von Institutionen.

Bei der Finanzierung von Assistenzleistungen soll es zu einer Verschiebung kommen, wie die Regierung schrieb. Diese sollen künftig von den betroffenen Personen und deren anderen Sozialversicherungen – und gegebenenfalls durch Ergänzungsleistungen – getragen werden. Damit greife hier die Finanzierung durch die Behindertenhilfe nicht von Anfang an wie bisher, sondern nur, wenn die Person Sozialhilfe beziehe.

Gemäss Vorlage der Regierung sollen die Änderungen weitestgehend kostenneutral sein und keine Auswirkungen auf den Aufgaben- und Finanzplan haben. Die vorberatende Bildungs-, Kultur- und Sportkommission des Landrats hatte keine Änderungen an der Vorlage vorgenommen und ihr einstimmig zugestimmt.

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