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Kantonsrat Zürich: Galladé will Privatadresse nicht veröffentlichen

Die ehemalige Nationalrätin Chantal Galladé (GLP) möchte ihre Privatadresse nicht offenlegen. Denn sie wurde in der Vergangenheit mehrfach bedroht.

Chantal Galladé
Chantal Galladé - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Chantal Galladé (GLP) möchte ihre Privatadresse nicht veröffentlichen.
  • Dies sorgt für Gesprächsstoff im Zürcher Kantonsrat.
  • Denn grundsätzlich müssen Politiker ihre Adressen offenlegen.

Die ehemalige Nationalrätin Chantal Galladé (GLP) fühlt sich in ihren politischen Rechten beschränkt. Sie ist Co-Präsidentin eines Initiativkomitees und sollte ihre Privatadresse veröffentlichen, was sie aufgrund von Bedrohungserfahrungen ablehnt. So berichten es heute diverse Tamedia-Medien.

Was ist passiert? Galladé wollte mit einem bürgerlichen Komitee die Unterschriftensammlung für die Initiative «Ja zu Förderklassen» starten. Doch die Justiz- und Innenbehörde des Kantons besteht darauf, dass alle Komiteemitglieder ihre Privatadressen öffentlich machen.

Chantal Galladé wurde früher bedroht und will jetzt ihre Privatadresse nicht offenlegen. Verstehen Sie das?

Für Galladé stellt dies ein Problem dar, da sie in ihrer politischen Karriere wiederholt gestalkt und bedroht wurde.

Vergangene Bedrohungserfahrungen sind der Hinderungsgrund

In der Vergangenheit erhielt Galladé etwa Todesdrohungen per Post und E-Mail gegen sich und ihre Kinder. 2007 wurde zudem das Haus, in dem sie wohnte, mit Hassbotschaften beschmiert. Die Polizei stufte die Gefährdung sogar als so ernst ein, dass sie zeitweise unter Polizeischutz stand.

Galladé kritisiert deswegen auch die «Doppelmoral der Justizdirektion». Diese hat nämlich eine Anlaufstelle für bedrohte Politiker eingerichtet. Gleichzeitig fordert die Justizdirektion aber von diesen Transparenz durch Offenlegung ihrer Privatadressen.

Justizdirektion will eine Ausnahme machen

Die Justizdirektion reagierte auf Galladés Protest und wies sie auf eine Sonderregelung hin. Sie müsse ein Bestätigungsschreiben von Fedpol oder Kantonspolizei vorlegen, welches ihre Gefährdung bestätigt.

Dann könnte ausnahmsweise eine Postfach- oder Geschäftsadresse akzeptiert werden. Galladé hat die dafür nötigen Schritte schon in die Wege geleitet.

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