Kantone Aargau und Solothurn setzen auf Dargebotene Hand
Die Kantone Aargau und Solothurn führen die Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand bis 2028 weiter. So wollen sie die nationale Notrufnummer 143 für für Opfer von Straftaten rund um die Uhr sicherstellen.

Der Solothurner Regierungsrat hat eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die bestehende Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand Aargau/Solothurn habe sich bewährt, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag mit.
Die Anrufe, die künftig über die nationale Telefonnummer 143 eingehen, sollen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr an die Beratungsstelle Opferhilfe des Kantons Solothurn weitergeleitet werden. Ausserhalb der Bürozeiten erfolgt eine Weiterleitung an die Dargebotene Hand Aargau/Solothurn.
Um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, sei eine Professionalisierung nötig, hiess es. Daher werde die Dargebotene Hand neben Freiwilligen neu auch entschädigtes Personal einsetzen. Die Dienstleistung solle zunächst als Pilotprojekt für die Jahre 2026 bis 2028 gemeinsam mit dem Kanton Aargau finanziert werden.
Der Aargauer Regierungsrat hatte im September die Erneuerung des Vertrags «Telefondienst Opferhilfe» mit der Dargebotenen Hand beschlossen. Er bewilligte einen Kredit von 717'000 Franken für die Jahre 2026 bis 2028.
Damit könne die nationale Notrufnummer im Aargau mit einer erfahrenen Partnerorganisation umgesetzt werden, hiess es. Die Dargebotene Hand gewährleiste eine professionelle und flächendeckende 24/7-Betreuung ausserhalb der Bürozeiten.
Diese umfasse die telefonische Erstberatung, die Vermittlung von Informationen zur Opferhilfe sowie die Weiterleitung an die zuständige kantonale Opferberatungsstelle.






