Kantonale Fachkommissionen sollen klarere Regeln erhalten
Die Fachkommissionen, die den Regierungsrat und die Verwaltung beraten, sollen im Kanton Bern klarere Regeln erhalten. Dies betrifft unter anderem die Überprüfung und die Entschädigung solcher Kommissionen.

Der Regierungsrat hat die vom Grossen Rat gewünschte Gesetzesänderung nun vorgelegt. Die vorberatende Sachkommission begrüsst den Vorschlag, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie stellt jedoch fest, dass nicht alle Forderungen des Parlaments erfüllt worden seien.
So sollen etwa die Entschädigungen nach einheitlichen Kriterien festgelegt werden. Im Normalfall sollen die Mitglieder solcher Kommissionen vom Regierungsrat oder der zuständigen Direktion ernannt werden. Und schliesslich soll auch das Sekretariat einer Fachkommission verbindliche gesetzliche Regeln erhalten.
Zu reden gab in der Kommission die Frage der Gewaltentrennung. Grossratsmitglieder können als Mitglieder einer solchen Kommission nämlich mit einem Thema vorbefasst sein.
Eine Minderheit der Kommission möchte deshalb, dass Grossratsmitglieder nur in begründeten Ausnahmefällen in Fachkommissionen Einsitz nehmen dürfen.
Mit der Gesetzesänderung wird auch eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung von interkantonalen Organisationen geschaffen. Damit ist insbesondere die Konferenz der Kantonsregierungen gemeint, die schon länger besteht. Bis jetzt fehlte im bernischen Recht dazu die Grundlage, wie bei anderen Kantonen auch.






