Kanton verschärft Feuer- und Feuerwerksverbot
Im Kanton St. Gallen gilt aufgrund der Trockenheit ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Regierung hat das Verbot auf Antrag des Kantonalen Führungsstabes verschärft.

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Neu ist es im ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden, wie die St. Galler Staatskanzlei am Montag in einem Communiqué schrieb. Dazu zählen auch Holzkohlegrills und das Wegwerfen von brennenden Zigarettenstummeln und Streichhölzern.
Einerseits seien die Regengüsse am Wochenende knapper ausgefallen als erwartet. Andererseits hätten weitere Gemeinden (Gossau, Flawil, St. Margrethen) die Absicht kundgetan, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab am Montag eine neue Beurteilung der Situation vorgenommen.
Die Beurteilung erfolgte in Absprache mit den Nachbarkantonen sowie dem Präsidenten der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten und einzelnen Gemeinden.
Gemeindefeuerwerk auf Seen erlaubt
Neu gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet, also auch an jenen Orten, die weiter weg als 200 Meter vom Wald liegen.
Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden. Es gilt aber, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Erlaubt bleiben kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, sofern der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt. Bestehen bleibt zudem das Verbot, Wasser aus Oberflächengewässern zu benutzen.
-Mitteilung der SDA (mis)






