Der Kanton Schwyz lehnte am Mittwoch einen Vorstoss zur Lockerung der Hundeleinenpflicht ab.
Hund
Ein Hund an der Leine. (Symbolbild) - keystone
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Der Leinenpflicht für Hunde im Kanton Schwyz bleibt bestehen. Der Kantonsrat hat am Mittwoch deutlich einen Vorstoss abgelehnt, der eine Lockerung der Hundeleinenpflicht verlangte.

Mit 71 zu 19 Stimmen folgte der Rat dem Regierungsrat, der keinen Grund für eine Änderung beim Leinenzwang für Hunde sah.

Das öffentliche Interesse für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit sei höher zu gewichten als die Interessen der Hundehalter, hiess es in der Debatte. Zudem sei es eine Tatsache, dass viele Menschen Angst vor Hunden hätten. Eine Lockerung der Leinenpflicht würde zudem dazu führen, dass die Kotbeseitigungspflicht vernachlässigt würde.

Hundekontrolle und Bevölkerungsanstieg

Ein Sprecher der Mitte gab zu bedenken, dass es immer noch zu viele Hundehalter gebe, die ihre Tiere nicht unter Kontrolle hätten. Und aus der FDP-Fraktion wurde ergänzt, dass nicht nur die Bevölkerung im Kanton Schwyz zugenommen habe, sondern auch die Zahl der Hunde,

was zunehmendes Konfliktpotenzial bedeute. Die Schutzinteressen von Landwirtschaft und Naherholungsgebieten müssten berücksichtigt werden.

Die vier Motionäre aus SVP, FDP und GLP hatten argumentiert, dass im freiheitlichen Kanton Schwyz die Eigenverantwortung wieder stärker gewichtet werden sollte als Verbote.

Artgerechter Umgang mit Hunden

Aus der SP-Fraktion kam das Argument, dass es auch einen artgerechten Umgang mit Hunden brauche.

Einigkeit herrschte im Parlament, dass bei gewissen Nutzhunden, etwa Polizeihunden, die Leinenfrage überprüft werden soll, um Probleme beim Vollzug von Aufgaben im öffentlichen Interesse zu beseitigen.

Handlungsbedarf besteht nach Ansicht der Regierung beim Umgang mit problematischen Hundehaltungen. Nötig sei eine klare Kompetenzordnung zwischen dem Kantonstierarzt und den Gemeinden.

Zudem sollen die Wiedereinführung von Hundekursen sowie ein Verbot bestimmter, gefährlicher Hunderassen zur Diskussion gestellt werden. Der Regierungsrat möchte ein entsprechendes Gesetz erarbeiten.

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