Kanton Luzern und Gemeinden einigen sich im Schulhauskostenstreit
Der Kanton Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) haben sich auf ein Modell zur Bestimmung der Standardkosten für Schulliegenschaften geeinigt. Dieses soll ab dem Budget 2028 angewandt werden.

Der Kanton hatte im September 2025 die Gemeinden gegen sich aufgebracht, weil er ab 2026 insgesamt 12,7 Millionen Franken weniger an die Raumkosten ihrer Schulen zahlen wollte. Grundsätzlich zahlt der Kanton die Hälfte der Kosten.
Hintergrund war, dass diese Kosten pro Klasse in den Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Die Spannbreite betrug 30'000 bis 168'000 Franken.
Für 2026 und 2027 einigten sich Kanton und VLG auf eine Übergangslösung. Nun fanden sie auch einen Modus für die Zeit ab 2028, wie sie gemeinsam am Freitag mitteilten.
Die Standardkosten für Schulliegenschaften würden weiterhin auf Basis der Daten der 79 Gemeinden ermittelt, hiess es in der Mitteilung. Auffällige Werte würden aber neu anhand statistisch definierter Schwellenwerte überprüft. So könnten etwa «Doppelzählungen und weitere buchhalterische Besonderheiten» bereinigt und eine grössere Kostengenauigkeit erreicht werden.
Kanton und VLG sind sich zudem gemäss der Mitteilung einig, dass die heutigen Finanzierungsmechanismen für die Volksschule uneinheitlich und kompliziert seien. Sie wollen deswegen mittelfristig das System vereinfachen.






