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Kanton Luzern führt ab heute Betreuungsgutscheine für Familien ein

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Das Gesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Luzern tritt am heutigen Donnerstag in Kraft. Die Luzerner Stimmbevölkerung hatte Ende November an der Urne einen Gegenvorschlag zur Kita-Initiative angenommen.

Im Kanton Luzern wird ab heute das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. (Symbolbild)
Im Kanton Luzern wird ab heute das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Mit der familienergänzenden Betreuung werden einheitliche Betreuungsgutscheine eingeführt. Anspruch haben berufstätige, in Ausbildung stehende oder stellensuchende Eltern ab 1. August 2026, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die Zahl der subventionierten Betreuungstage richtet sich nach dem Arbeitspensum, von vier Tagen pro Monat bei minimaler Erwerbstätigkeit bis zu 20 Tagen bei Vollzeit.

Der Eigenbeitrag richtet sich laut Communiqué nach dem Einkommen: Bei Alleinerziehenden bis 37'500 Franken und bei Elternpaaren bis 47'000 Franken beträgt er 10 Franken pro Tag. Der Eigenbeitrag steigt mit zunehmendem Einkommen. Bei einem Einkommen über 120'000 Franken entfällt der Anspruch auf Gutscheine.

Neu ist im Kanton Luzern die familienergänzende Kinderbetreuung eine Verbundaufgabe von Gemeinden und Kanton, wobei Letzterer Mindestvorgaben zur Betreuungsqualität macht. Vorher waren für die familienergänzende Kinderbetreuung alleine die Gemeinden zuständig. Luzern schaffte damit als letzter Kanton der Schweiz ein eigenes Gesetz für die vorschulische Kinderbetreuung.

Am 30. November hatte das Luzerner Stimmvolk den Gegenvorschlag mit 57,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen, während die Initiative der SP mit 77,5 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurde. Laut Regierung hätte die Initiative Kosten von rund 60 Millionen Franken verursacht und auch einkommensstärkere Eltern begünstigt. Der Gegenvorschlag wird auf 30 bis 45 Millionen Franken geschätzt, die primär vom Kanton getragen werden müssen.

Ziel sowohl der Initiative als auch des Gegenvorschlags war es, Eltern finanziell zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.

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