Kanton Freiburg prüft Status von Spital- und Psychiatriepersonal
Der Freiburger Staatsrat prüft eine mögliche Änderung des Personalstatus im Gesundheitswesen.

Der Freiburger Staatsrat überprüft den Personalstatus, den die Angestellten des Freiburger Spitals (HFR) und des Netzwerks für psychische Gesundheit haben. Der Grosse Rat hat am Freitag ein entsprechendes Postulat mit 60 zu 34 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen.
Die Unterzeichner des Vorstosses aus den Reihen von SVP, FDP und Mitte machen geltend, dass das kantonale Personalgesetz den spezifischen Anforderungen im Spitalwesen nicht mehr gerecht werde. Der Staatsrat will nun die Vor- und Nachteile einer Statusänderung untersuchen.
Zukunftsvision: Eigene Gesetzesgrundlage für medizinisches Personal?
Zur Diskussion steht, für das Spital- und Psychiatriepersonal eine eigene Gesetzesgrundlage zu schaffen. Diese könnte für alle gelten oder nur für das nichtmedizinische Personal. Denkbar ist auch, dass eine neue Regelung nur für künftige Angestellte gälte.
Gewerkschaften und linke Parteien warnten vor einer Schwächung des Service public. Die SP sprach von einem Angriff auf die Arbeitsbedingungen des bereits jetzt stark belasteten Spitalpersonals.
Vergangenheit trifft Zukunft: Proteste gegen ähnlichen Vorschlag
2018 hatte ein ähnlicher Vorschlag zu massiven Protesten geführt. Auch dieses Mal demonstrierten mehrere Personalorganisationen vor dem Kantonsparlament. Laut Postulat machen die Personalkosten rund 70 Prozent des HFR-Budgets aus.






