Freiburger Justiz prüft mögliche Unregelmässigkeiten bei Wahlen
Die Freiburger Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Stimmenfangs bei den Parlamentswahlen in Düdingen nach.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Freiburger Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Stimmenfangs nach.
- Bei der Auszählung seien mehrere Wahlzettel mit ähnlichen Handschriften entdeckt worden.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Stimmenfangs bei den Parlamentswahlen in Düdingen nach. Bei der Auszählung seien mehrere Dutzend Wahlzettel mit sehr ähnlichen Handschriften entdeckt worden, teilte das Oberamt des Sensebezirks am Mittwoch mit.
Das Wahlbüro habe die Auffälligkeiten am vergangenen Sonntag festgestellt und das Oberamt informiert. Dieses habe den Verdacht des Stimmenfangs an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Parallel zu den strafrechtlichen Abklärungen werde geprüft, ob die mutmasslichen Unregelmässigkeiten das Ergebnis der Generalratswahlen beeinflusst hätten. Der Generalrat ist das Parlament von Düdingen und zählt 50 Sitze.
Der sogenannte Stimmenfang ist in Artikel 282bis des Strafgesetzbuchs geregelt: Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft.








