Freiburger Justiz prüft mögliche Unregelmässigkeiten bei Wahlen

Die Freiburger Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Stimmenfangs bei den Parlamentswahlen in Düdingen nach.

Stimmzettel in Wahlurne
Eine Person schiebt ihren Stimmzettel in die Wahlurne. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Freiburger Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Stimmenfangs nach.
  • Bei der Auszählung seien mehrere Wahlzettel mit ähnlichen Handschriften entdeckt worden.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Stimmenfangs bei den Parlamentswahlen in Düdingen nach. Bei der Auszählung seien mehrere Dutzend Wahlzettel mit sehr ähnlichen Handschriften entdeckt worden, teilte das Oberamt des Sensebezirks am Mittwoch mit.

Das Wahlbüro habe die Auffälligkeiten am vergangenen Sonntag festgestellt und das Oberamt informiert. Dieses habe den Verdacht des Stimmenfangs an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Parallel zu den strafrechtlichen Abklärungen werde geprüft, ob die mutmasslichen Unregelmässigkeiten das Ergebnis der Generalratswahlen beeinflusst hätten. Der Generalrat ist das Parlament von Düdingen und zählt 50 Sitze.

Der sogenannte Stimmenfang ist in Artikel 282bis des Strafgesetzbuchs geregelt: Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft.

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Kommentare

User #2118 (nicht angemeldet)

Wieso, darf man das nicht ?

User #895 (nicht angemeldet)

demnach nicht nur dort sondern die wahlen und abstimmung von der ganzen schweiz getürckt und gefälscht...? frage für ein kumpel...

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