Kanton Bern reformiert schulärztlichen Dienst wegen Ärztemangel
Die schulärztlichen Dienste im Kanton Bern können künftig enger zusammenrücken oder Pflegefachpersonen einsetzen, um ihren Auftrag trotz des Ärztemangels zu erfüllen. Die zu diesem Zweck totalrevidierte Verordnung über den schulärztlichen Dienst tritt am 1. August in Kraft.

Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Organisationsmodellen zu wählen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Geschäft des Regierungsrats hervorgeht. Beispielsweise können sie sich zu einem überregionalen schulärztlichen Dienst zusammenschliessen.
Ausserdem erhalten Schulbehörden die Möglichkeit, die Aufgaben des schulärztlichen Dienstes an eine entsprechend ausgebildete Fachperson zu delegieren. Letztere muss mindestens über einen Bachelorabschluss in Pflege verfügen. Das Modell sieht vor, dass die Schulärztin oder der Schularzt die Aufsicht behält und bei Bedarf beigezogen werden kann.
Eine weitere neue Möglichkeit ist, dass die Schulkinder respektive ihre gesetzlichen Vertretungen die obligatorischen Untersuchungen bei einer frei gewählten Ärztin oder einem Arzt durchführen lassen. Zudem übernimmt eine zentrale Stelle die Koordination dieses Gutscheinsystems.
Nötig wurde die Revision laut dem Regierungsrat, weil die Gemeinden vermehrt Schwierigkeiten haben, die Stellen für Schulärztinnen und Schulärzte zu besetzen. Eine Umfrage aus dem Jahr 2023 zeigte, dass etwa 50 der 351 daran teilnehmenden Schulen keinen schulärztlichen Dienst anbieten konnten, obwohl sie dafür gesetzlich verpflichtet sind.






