Petition fordert: Schwarzfahrer sollen nicht mehr in den Knast
Wer mehrfach schwarz fährt und die Busse nicht bezahlen kann, kann im Gefängnis landen. Eine Petition will das nun ändern.

Das Wichtigste in Kürze
- Menschen landen im Gefängnis, wenn sie Bussen für Schwarzfahren nicht bezahlen können.
- Ein Verein fordert, dass ÖV-Unternehmen keine Anzeigen mehr für Schwarzfahrer erstatten.
- Die ÖV-Branche betont, man halte sich lediglich an das Gesetz.
- Der Kriminologe Dirk Baier kritisiert Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie Arme träfen.
«Kein Gefängnis für Armut»: Unter diesem Titel hat der Verein Freiheitsentzugskritik eine Petition lanciert.
Die Forderung: Schwarzfahrer sollen nicht mehr im Knast landen. Die Branchenorganisation Alliance Swisspass und die ÖV-Unternehmen werden dazu aufgefordert, auf Strafanzeigen für Schwarzfahrer zu verzichten.
Wer nämlich mehrmals beim Schwarzfahren erwischt wird, riskiert eine Strafanzeige. Dann droht eine strafrechtliche Busse. Zusätzlich zum Zuschlag, den die ÖV-Unternehmen an Ort und Stelle erteilen, wenn sie jemanden ohne Billett erwischen.
5000 Schweizer gehen in Knast – weil sie Busse nicht bezahlen können
Wer diese Busse nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, stattdessen einzelne Tage ins Gefängnis zu gehen, um die Strafe abzusitzen.
Jährlich landen so rund 5000 Personen im Gefängnis – ein Grossteil dieser Ersatzfreiheitsstrafen geht auf das Konto von Schwarzfahrern.

Genau deshalb nehme die Petition die ÖV-Branche in die Pflicht, sagt Basil Weingartner vom Verein Freiheitsentzugskritik zu Nau.ch. «Transportunternehmen spielen hier also eine zentrale Rolle. Dabei sind sie nicht verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten.»
Denn: «Auch ohne Anzeige können sie Strafzuschläge verlangen und diese auf dem Betreibungsweg einfordern.»
Haft kostet Steuerzahler
Für Weingartner ist daher klar: «Eine zusätzliche Anzeige, die eine weitere Busse und im Extremfall Gefängnis auslöst, ist unnötig.»
Denn: «Diese Praxis ist sozialpolitisch unsinnig und auch teuer. Ein Tag im Gefängnis kostet rund 250 bis 350 Franken, während die Gefängnisse ohnehin stark ausgelastet sind.»
Die Petition sei «sehr gut» gestartet. Innert weniger Tage haben über 1300 Personen unterschrieben. «Die Petition läuft voraussichtlich noch bis Mitte April und wir sind zuversichtlich, über 10’000 Unterschriften zu erreichen.»
Doch: Die ÖV-Branche verweist darauf, dass die Vorgaben zu Reisen ohne gültigen Fahrausweis bundesrechtlich geregelt sind. Sie sei verpflichtet, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten.
Fragen zur konkreten Ausgestaltung von Sanktionen, zu Ersatzfreiheitsstrafen oder zu möglichen Änderungen im Anzeigeprozess beträfen die Politik.
Mit anderen Worten: Die ÖV-Branche sagt, sie ist die falsche Adressatin für die Petition.
Keine einheitlichen Regeln, wann es zur Anzeige kommt
Die Branchenorganisation Alliance Swisspass erklärt die heutige Praxis auf Anfrage von Nau.ch so: «Strafanzeigen erfolgen insbesondere bei wiederholtem Reisen ohne gültigen Fahrausweis und bei weiteren strafrechtlich relevanten Tatbeständen, etwa bei Missbrauch.»
Wann eine Strafanzeige durch die ÖV-Unternehmen gegen Reisende ohne gültigen Fahrausweis eingereicht wird, ist nicht detailliert geregelt. In den Tarif-Nebenbestimmungen des ÖV heisst es dazu einzig «zivil- und strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten».
Das droht Schwarzfahrern
Wer kein gültiges Ticket hat, zahlt beim ersten Mal 90 Franken, beim zweiten 130 Franken und ab dem dritten 160 Franken. Dazu kommen 10 Franken Fahrausweispauschale oder der reguläre Fahrpreis. Ein Strafantrag leitet eine strafrechtliche Verfolgung ein.
Reisende mit einem teilgültigen Ticket bezahlen beim ersten Verstoss 70 Franken, beim zweiten 110 Franken und ab dem dritten 140 Franken. Zusätzlich fällt eine Fahrausweispauschale von 5 Franken oder der reguläre Fahrpreis an.
Die Entscheidung liege immer bei den Transportunternehmen, bestätigt die Alliance Swisspass.
Die SBB ihrerseits verweist auf Anfrage ebenfalls auf die geltenden Bestimmungen und will ihre Handhabung damit nicht weiter kommentieren.
Auch die BLS will zur Petition keine Stellung nehmen. Das Berner ÖV-Unternehmen betont aber: Wer sich kooperativ verhalte, kann Ratenzahlungen oder Fristerstreckung für verhängte Zuschläge beantragen.
Postauto: «Strafanträge sind wichtiges Instrument»
Die BLS erklärt, dass Strafanzeigen vor allem bei wiederholtem Reisen ohne Fahrausweis oder mit weiteren Straftaten erfolgen. «Zum Beispiel bei Beschimpfung des Personals oder Verweigerung von Personalien, die einen Polizeieinsatz zur Folge haben.»
Postauto betont auf Anfrage von Nau.ch: «Strafanträge sind für uns ein wichtiges Instrument, um regelmässiges und wiederkehrendes Fahren ohne gültigen Fahrausweis zu bekämpfen.»
Grundsätzlich böte man Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten bei den Zuschlägen verschiedene Optionen an, «zum Beispiel Fristverlängerung oder Ratenzahlung», betont Postauto.
«Wer jedoch regelmässig ohne Ticket den ÖV benutzt, verstösst gegen das Gesetz und missbraucht öffentliche Institutionen.»
Ohne Anzeigen höhere Zuschläge nötig
Wie mit Personen umzugehen sei, die Bussen nicht bezahlen können, sei hingegen eine Entscheidung der Politik und des Gesetzgebers.
Postauto ist davon überzeugt, dass ein Verzicht auf Strafanzeigen zu mehr Schwarzfahrten führen würde.
Doch gäbe es für mehrfache Schwarzfahrer keine sozialeren Lösungen als Strafanzeigen?
«Eine Alternative wären noch höhere Zuschläge bei jedem weiteren Vorfall», so Postauto. «Es ist jedoch fragwürdig, ob dies zielführend wäre.»

Das Thema Ersatzfreiheitsstrafen steht aktuell nicht mehr auf der politischen Agenda. Wer nach einer Übertretung eine Busse nicht bezahlen kann, soll die Strafe weiterhin im Gefängnis verbüssen.
Der Nationalrat wollte keine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe. Das, obwohl der Bundesrat dies grundsätzlich befürwortet hatte.
Die Petition soll die Diskussion wieder eröffnen. Basil Weingartner vom Verein Freiheitsentzugskritik sagt: «Mit der Petition wollen wir deshalb öffentlichen Druck aufbauen und eine breite Diskussion über das System der Ersatzfreiheitsstrafen anstossen.»
Experte kritisiert Ersatzfreiheitsstrafe: «Skepsis angesagt»
Rückdeckung gibt es dafür auch aus der Wissenschaft: Der renommierte Soziologe und Kriminologe Dirk Baier steht der Ersatzfreiheitsstrafe skeptisch gegenüber, wie er auf Anfrage von Nau.ch sagt.
Zwar lasse sich die Ersatzfreiheitsstrafe vor dem Hintergrund rechtfertigen, dass alle Straftäter für ihr Handeln sühnen müssen.
Aber: «Wenn man dem Präventionsgedanken folgt, der besagt, dass gestraft wird, um weitere Straftaten zu verhindern, ist eher Skepsis angesagt.»

Das sei insbesondere deshalb der Fall, weil Personen, die Ersatzfreiheitsstrafen erhalten, hauptsächlich arme und benachteiligte seien.
Baier betont: «Es handelt sich nicht um böse Menschen, die mit Vorsatz Böses tun.» Eine Haftstrafe sei daher der falsche Weg.
«Es handelt sich um Menschen, die gegen die Gesetze verstossen, weil sie keine andere Wahl haben», sagt er. Sie würden aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse also quasi «strukturell dazu gezwungen», schwarz zu fahren.
Schweizer wollen harte Strafen
Der Experte meint: «Die Ersatzfreiheitsstrafe befriedigt dann nur die Straflust der Bevölkerung, hat aber sonst wenig Zweck.»
Schweizerinnen und Schweizer kennen nämlich wenig Gnade, wenn es um Straftäter geht. «Zwei Drittel der Bevölkerung befürworten harte Strafen. Wenn Ersatzfreiheitsstrafen wegfallen, würde sicher ein Teil der Menschen das Vertrauen in die Justiz und die Politik allgemein verlieren.»
Zwar möge es durchaus auch Betroffene geben, die aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe keine Gesetzesübertretung begingen.
Doch: «Für die Mehrheit der Betroffenen ist die Ersatzfreiheitsstrafe nicht abschreckend, weil sich nach der Strafe nichts geändert hat: Sie leben weiterhin in ihrer sozial prekären Lage, Hilfe haben sie keine erhalten», sagt Baier.
Der Experte betont aber, dass der Fokus nicht auf den ÖV-Unternehmen liegen sollte. Stattdessen seien die Politik und die Strafverfolgung gefragt.
Gefängnis-Kritiker lehnen auch gemeinnützige Arbeit ab
Zudem appelliert er an die Gesellschaft, dass Schwache nicht durch harte Strafen weitergeschwächt werden. «Die Frage muss daher sein, wie wir diese Gruppen unterstützen können, ein möglichst deliktsfreies Leben zu leben», sagt Baier.
Doch: Eine der milderen Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe, das Verrichten gemeinnütziger Arbeit, lehnt der Verein Freiheitsentzugskritik ebenfalls ab.

Basil Weingartner erklärt: «Aus unserer Sicht löst sie das Grundproblem aber nicht: Armut wird dann zwar nicht mit Gefängnis, aber mit unfreiwilliger Arbeit bestraft.»
Zudem sei der Zugang oft mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. «Auch praktisch kann gemeinnützige Arbeit problematisch sein. Weil sie Menschen aus ihrem Alltag reisst und mit Erwerbsarbeit oder Carearbeit kollidieren kann.»












