In Nidwalden sollen mehr Familien von Kinderbetreuung profitieren
Der Nidwaldner Regierungsrat will bei der Kinderbetreuung mehr Familien finanziell entlasten und die Betreuungsqualität stärken. Das revidierte Gesetz aus dem Jahr 2013 schickt die Regierung bis Ende April in die Vernehmlassung.

Das neue Gesetz setze bei der finanziellen Entlastung der Eltern an, teilte die Nidwaldner Regierung am Donnerstag mit. Neu sollen auch Familien «aus der Mittelschicht» Beiträge erhalten. Die Unterstützung werde künftig linear berechnet und nehme mit steigendem Einkommen schrittweise ab, statt wie bisher «abrupt wegzufallen», hiess es im Communiqué.
Schwellenwerte würden angepasst, damit mehr Familien profitieren, wird der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann (GLP) im Schreiben zitiert.
Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien erhalten höhere Beiträge für die Betreuung von Säuglingen sowie Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen. Eltern mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern sollen einen «Geschwisterbonus» bekommen. Zusätzlich wird laut Mitteilung der Selbstbehalt gesenkt.
Elternbeiträge werden künftig direkt an die Eltern und nicht mehr an die Kitas ausbezahlt. Der Kanton leistet weiterhin Beiträge an die Betreuungseinrichtungen.
Die geplante Reform führt zu Mehrkosten. Die Regierung schätzt diese auf rund 500'000 Franken für den Kanton und 1,6 Millionen Franken für die Gemeinden.
Die Vernehmlassung läuft bis Ende April 2026. Das neue Gesetz könnte laut Mitteilung am 1. August 2027 in Kraft treten. Das Kantonsparlament dürfte im dritten Quartal 2026 das Geschäft beraten.
In Nidwalden gibt es laut Mitteilung 14 Kitas sowie eine Vermittlungsstelle für Tagesfamilien.






