Der Staatsrat und das Tessiner Parlament empfehlen bei allen vier Vorlagen, die am 10. Februar vor das Tessiner Volk kommen, sie anzunehmen.
Wappen Tessin
Das Tessiner Wappen. (Symbolbild) - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 10. Februar stimmen die Tessiner über vier kantonale Vorlagen ab.
  • Grundsätzlich wird die Annahme der Vorlagen erwartet.

Über vier kantonale Vorlagen entscheiden die Tessiner Stimmberechtigten am 10. Februar. Es geht bei allen um Änderungen in der Tessiner Verfassung, welche die politischen Rechte der Tessiner ausweiten oder an die eidgenössischen Bestimmungen anpassen sollen.

Es ist zu erwarten, dass die Vorlagen angenommen werden. Widerstand gab es bisher nicht, zumal die Abstimmung im Windschatten der im April stattfindenden Gesamterneuerungswahlen stattfindet.

Auslands-Tessiner

Die erste Vorlage betrifft die politischen Rechte der im Ausland lebenden Tessinerinnen und Tessiner. Bisher profitierten im Ausland lebende Stimmberechtigte in der Regel von ihren politischen Rechten, wenn sie den Bürgerort in einer Tessiner Gemeinde hatten.

Gemäss dem neuen Verfassungsartikel müssen im Ausland lebende Stimmberechtigte nicht nur über einen Tessiner Bürgerort verfügen, sondern auch bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet sein und eine Tessiner Gemeinde als letzten Wohnort vor seiner Übersiedlung ins Ausland gehabt haben.

Längere Fristen

Die zweite Vorlage modifiziert gleich vier Artikel der Kantonsverfassung. Dabei geht es um die Verlängerung der Fristen beim Einholen von Unterschriften für Referenden und Volksabstimmungen. Bisher sah die Verfassung Fristen von 45 bis 60 Tagen vor. Neu sollen sie zwischen 60 und 100 Tagen liegen. Hier handelt es sich um eine Angleichung an eidgenössische Bestimmungen.

Die dritte Vorlage sieht eine neue Vorgehensweise bei der Änderung der Kantonsverfassung vor. Statt – wie bis anhin – nur einen Verbesserungsvorschlag vorzulegen, sollen den Stimmenden zukünftig maximal zwei Änderungsvarianten vorgestellt werden, über die sie befinden können.

Änderung im Prozedere

Die vierte Entscheidung treffen die Stimmenden schliesslich über das zukünftige Vorgehen bei der Umsetzung von Volksinitiativen. Hier soll eine Angleichung des Prozederes stattfinden und beide Formen von Volksinitiativen, wenn sie vom Parlament gutgeheissen und – im Fall der allgemeinen Volksinitiative – zu einem Gesetzesentwurf umgearbeitet wurden – nicht noch einmal dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bisher musste über den Inhalt eines auf einer allgemeinen Volksinitiative basierenden Entwurfs nochmals abgestimmt werden. Das Tessiner Parlament empfiehlt ein Ja bei allen vier Vorlagen. Der Staatsrat empfiehlt ausser bei der zweiten ebenfalls ein Ja.

Ad
Ad