Im Kanton St. Gallen werden hohe Hürden für Tempo 30 zementiert

Im Kanton St. Gallen sollen die Hürden für Tempo-30-Zonen möglichst hoch angesetzt werden. Die vorberatende Kommission will einen Gesetzesvorschlag verschärfen, den die Regierung gegen ihren Willen ausarbeiten musste. Der Entscheid fällt nächste Woche.

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats will die Hürden für neue Tempo-30-Zonen stark erhöhen. (Archivbild)
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats will die Hürden für neue Tempo-30-Zonen stark erhöhen. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Alles begann mit der Ankündigung einer grossen Tempo-30-Offensive in der Stadt St. Gallen im Oktober 2022. Regierungsrätin Susanne Hartmann (Mitte) und Stadtrat Markus Buschor (parteilos) stellten das Konzept für die schrittweise Ausweitung von Geschwindigkeitsreduktionen auf dem Gebiet der Kantonshauptstadt vor. Sie verwiesen auf einen Auftrag des Bundes. Die Bevölkerung müsse vor übermässigem Strassenlärm geschützt werden.

Sie sei sich bewusst, dass die Massnahmen umstritten seien und «emotionale Reaktionen» auslösen könnten, sagte die Regierungsrätin vor den Medien. Inzwischen ist klar, dass die damals vorgestellten Pläne nicht realisiert werden. Sie scheiterten am Widerstand von FDP, Mitte-EVP und SVP im Kantonsrat.

Die drei bürgerlichen Fraktionen konnten auf mehreren Ebenen die Hürden für neue Tempo-30-Zonen erhöhen. Der letzte Schritt folgt nun wohl in der Frühjahrssession, die vom 2. bis 4. März dauert. Mit ihrer Mehrheit von 90 der 120 Sitze im Kantonsparlament dürften sie ein Gesetz beschliessen, das Temporeduktionen auf «verkehrsorientierten» Kantons- und Gemeindestrassen faktisch verbietet.

Der Startschuss zu dieser Gesetzesänderung erfolgte nur rund vier Monate nach der Ankündigung von grossflächigen Tempo-30-Zonen in der Stadt St. Gallen. Bereits im Februar 2023 reichten die drei bürgerlichen Fraktionen eine Motion ein. Das Ziel: Im ganzen Kantonsgebiet sollen Geschwindigkeitsreduktionen möglichst verhindert werden.

Es blieb nicht bei diesem Vorstoss. Im August 2023 stellte die Kommission, die das Strassenbauprogramm behandelt, einen Antrag. Künftig sollen Lärmsanierungen auf Kantons- und Gemeindestrassen erster Klasse «durch raumplanerische Massnahmen und den Einbau von lärmarmen Belägen erfolgen». Auf Tempo-30-Zonen sei deshalb zu verzichten.

Noch bevor über diesen Antrag oder über die Motion entschieden worden war, reagierte der Kanton mit einer Art «Moratorium» für neue Tempo-30-Zonen. Die Gemeinden wurden informiert, dass «aufgrund der unklaren Ausgangslage» keine Anordnungen für Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen mehr beantragt werden sollen.

Diese Haltung führte zu einer Beschwerde aus Sargans. Während Monaten habe es das Tiefbauamt unterlassen, ein Gesuch für Tempo 30 zu behandeln, teilte die Gemeinde im November 2025 mit. Sargans reichte wegen einer «unzulässigen Rechtsverzögerung» eine Beschwerde beim Departement ein.

Einen Entscheid dazu gibt es noch nicht. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, heisst es vom Bau- und Umweltdepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Kanton sei bestrebt, den Fall «schnellstmöglich abzuschliessen». Weitere Beschwerden von anderen Gemeinden liegen nicht vor.

Im September 2023 stimmte die Mehrheit des Kantonsrats sowohl dem Antrag der Kommission als auch der Motion zu. Die Regierung hatte sich dagegen ausgesprochen und vergeblich argumentiert, dass ein kantonales Gesetz Bundesrecht nicht einschränken dürfe. Möglich sei nur eine «Auslegungshilfe». Nach längerer Diskussion wurde der Vorstoss mit 69 gegen 38 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen.

Damit musste die Regierung einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, der nun nächste Woche behandelt wird. Die vorberatende Kommission ist damit aber nicht zufrieden und verlangt in einem Antrag eine Ergänzung des betreffenden Artikels.

Danach dürften auf «verkehrsorientierten» Strassen nur noch dann Abweichungen von der Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden, wenn mit einem unabhängigen Gutachten nachgewiesen wird, dass damit die Funktion der Strasse als Haupt- und Durchgangsachse «nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt» wird. Weiter darf es keine andere Möglichkeit geben – etwa mit baulichen Massnahmen – um den gewünschten Zweck zu erreichen.

Kommentare

User #1083 (nicht angemeldet)

Am ende gehts nur darum das autos verschwinden und der staat das monopol des transports übernimmt.

User #3810 (nicht angemeldet)

Gut so. Tempo 30 in Wohnquartieren: Wo sinnvoll ja. Aber keinenfalls auf Haupt- und Durchfahrtsstrassen.

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