Im Kanton St. Gallen gibt es weiterhin zu viele Stacheldrahtzäune

Eine Busse von bis zu 20'000 Franken droht im Kanton St. Gallen, wenn die grösstenteils verbotenen Stacheldrahtzäune nicht zurückgebaut werden. Ganz verschwunden sind die für Wildtiere gefährlichen Drähte seit Ablauf der Rückbaufrist vor einigen Monaten aber nicht.

Stacheldrahtzäune sind eine Gefahr für Wildtiere. Im Kanton St. Gallen sind sie mittlerweile weitgehend verboten. (Symbolbild)
Stacheldrahtzäune sind eine Gefahr für Wildtiere. Im Kanton St. Gallen sind sie mittlerweile weitgehend verboten. (Symbolbild) - Keystone/GEORGIOS KEFALAS

Stacheldrahtzäune, in denen sich Wildtiere verheddern, schwer verletzen oder sogar qualvoll sterben: In und um die St. Galler Wälder sollten solche Szenen der Vergangenheit angehören. Denn ausserhalb von Sömmerungsgebieten wie Alpweiden sind die gefährlichen Zäune nach einer vierjährigen Übergangsfrist seit vergangenem Herbst verboten.

Obwohl das Verbot nicht unerwartet kam, hatte die Jägerschaft wenige Monate vor Ablauf der Rückbaufrist am 1. Oktober 2025 gewarnt, dass weiterhin «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer Stacheldraht» im Kanton zu finden seien. Der anfängliche Elan zum Rückbau sei verschwunden.

Was hat sich in der Zwischenzeit getan? Nachfrage bei Peter Weigelt. Seit Jahren setzt sich der aktive Jäger, Präsident von Revierjagd St. Gallen und ehemalige FDP-Nationalrat dafür ein, dass Stacheldrahtzäune entfernt werden. «Kurz vor Ablauf der Frist am 1. Oktober haben wir via verschiedene Medien eine Sensibilisierungskampagne gefahren und auch die Jagdgesellschaften gebeten, mit den Bauern wegen der rechtlichen Situation nochmals Kontakt aufzunehmen», sagte Peter Weigelt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Mitte September habe er einen Journalisten aus der Region an ein «krasses Beispiel mit vier- und fünffachem Stacheldraht» geführt. «Eine Woche später ging ich mit Journalisten des Westschweizer Fernsehens an denselben Standort. Es war alles fein säuberlich aufgeräumt und sämtliche Bäume waren von Stacheldrähten freigeschnitten.» Überhaupt seien auf den 1. Oktober hin nochmals «erstaunlich viele Stacheldrahtzäune» zurückgebaut worden.

Ein «aber» muss der Präsident von Revierjagd St. Gallen dennoch nachschieben. Die Zahl von «hunderten, wenn nicht tausenden Kilometern» Stacheldraht sei leider immer noch aktuell. «Es ist viel passiert, aber es sind noch zu viele Drähte da draussen», resümiert Weigelt.

Im Herbst und Winter habe er von Wanderern, Schneeschuhläufern und aus SAC-Kreisen nochmals mehrere Meldungen erhalten von Orten, an denen immer noch Stacheldrähte stehen. Weigelt verwies sie jeweils auf ein Merkblatt von Revierjagd St. Gallen, mit welchem dem St. Galler Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) solche Zäune gemeldet werden können.

Beim ANJF bestätigte Simon Meier, Abteilungsleiter Jagd, dass aus verschiedenen Regionen im Kanton weiterhin Meldungen über verbotene Zäune eingehen oder die Wildhut solche entdecke. Zwar seien seit 2021 «vielerorts und mit grossem Aufwand» Stacheldrahtzäune abgebaut worden und diese Leistung werde vom Kanton anerkannt.

Und dennoch: «Trotz regelmässiger Information stehen verschiedenenorts immer noch Stacheldrahtzäune sowie andere verbotene Zäune oder sie werden im Sömmerungsgebiet ausserhalb der Sömmerungszeit nicht abgelegt», schrieb Meier weiter. Über genaue Zahlen, wie viele Kilometer verbotener Draht noch in der Landschaft vorhanden sind, verfügt das ANJF aber nicht.

Klar sind hingegen die Bussen, die drohen, wenn das ANJF – wie in mehreren Fällen – Anzeige wegen verbotener Zäune erstattet. Übertretungen des kantonalen Jagdgesetzes, in dem das Stacheldrahtverbot festgeschrieben ist, werden mit bis zu 20'000 Franken bestraft. Sollten sich Tiere in den Zäunen verheddern, greift zusätzlich die Tierschutzgesetzgebung.

Auf diese Bussen verweist auch Peter Weigelt, wenn er sagt, dass es derzeit keinen zusätzlichen Druck auf die Bauern oder Grundeigentümer brauche. Die Strafen hätten sich herumgesprochen und würden diese nochmals für das Thema sensibilisieren.

Der Wille zum Rückbau der Stacheldrahtzäune bei den Bäuerinnen und Bauern sei weiterhin hoch, betonte denn auch der St. Galler Bauernverbandspräsident und SVP-Kantonsrat Ruedi Thomann. An gewissen Orten bestehe sicherlich noch Nachholbedarf, etwa weil den Bewirtschaftern oder Grundstücksbesitzern schlicht nicht bewusst sei, dass es auf ihrem Land noch einen solchen Zaun gebe.

Genaue Zahlen zu den verbliebenen Zäunen kenne er nicht. Die Aussage von hunderten oder sogar tausenden Kilometern halte er aber für «zu hochgegriffen und übertrieben». «Die Landwirtschaft, die Bewirtschafter und auch die Ortsgemeinden waren sehr aktiv dabei, die Stacheldrahtzäune zusammenzunehmen», so Thomann. Das Verständnis für die Notwendigkeit des Rückbaus sei vorhanden.

«Der Bauernverband hat nach Ablauf der Frist nochmals darauf hingewiesen, dass verbliebene Zäune schnellstmöglich zurückgebaut werden müssen», so Thomann weiter. «Wir haben das Gefühl, dieser Aufruf wurde gehört.»

Zudem sei man mit den Jägerinnen und Jägern in einem konstruktiven Austausch. Mit ihnen wurde besprochen, dass sie sich beim Bauernverband oder direkt bei den Bauern melden mit der Aufforderung, Stacheldrahtzäune abzubauen. «Noch nie habe ich gehört, dass ein Jäger einen Landwirt zum Abbau eines Stacheldrahtes aufforderte und dies dann nicht geschehen ist», so Thomann.

Weiter erinnert Thomann daran, dass Stacheldrahtzäune in Sömmerungsgebieten immer noch erlaubt sind. «Wenn ein Tier an einem ausgesetzten Ort einen Schritt zu viel macht, stürzt es möglicherweise über eine Felswand». An solchen Orten reiche ein Elektrozaun nicht aus und es brauche einen zwei- oder dreifachen Stacheldrahtzaun.

Kommentare

User #6541 (nicht angemeldet)

Die bleiben solange am Pfosten wie das VBS nicht weiss was es will posten

User #5386 (nicht angemeldet)

Da müssen die Bauern aber an die Säcke. Aber diffig.

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zVg. / Screenshot / SRF
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