Gute Zahlungsmoral: St. Galler Regierung reagiert auf SVP-Vorwürfe
Der Kanton St. Gallen habe in letzter Zeit Rechnungen von Baufirmen «zunehmend nicht fristgerecht» beglichen. Dies kritisiert die SVP-Fraktion in einem Vorstoss. Die Regierung weist die Vorwürfe zurück und hat dafür Belege.

Eine faire und pünktliche Zahlungsmoral sei zentral für eine nachhaltige und funktionierende Wirtschaft, schrieb die SVP-Fraktion in ihrem Vorstoss. Verzögerte oder unzureichende Zahlungen gefährdeten die finanzielle Stabilität der Unternehmen und beeinträchtigten die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons.
Die Fraktion verweist auf die «SIA-Norm 118». Damit sind die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gemeint, die der Schweizerische Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) erarbeitet hat. Diese Norm sehe eine Zahlungsfrist von 30 Tagen vor.
Der Vorwurf: «In der Praxis setzen jedoch öffentliche und staatsnahe Auftraggeber zunehmend längere Fristen durch.» Die Grundlage der Rechnungsstellung dauere teils bis zu 90 Tage, anschliessend würden bis zu 60 weitere Tage für die Zahlung beansprucht, heisst es im Vorstoss. «Dadurch warten Unternehmen oft mehrere Monate auf ihr Geld.»
Dies habe Auswirkungen: Besonders grössere Bauprojekte seien für viele Betriebe kaum tragbar, wenn sie über Monate hinweg «faktisch als Kreditgeber des Kantons» auftreten müssten. Zudem verzichteten Unternehmen aus Angst vor künftigen Auftragsverlusten häufig auf die Durchsetzung vertraglicher Fristen.
Weiter schreibt die SVP-Fraktion: Zahlungserinnerungen blieben oft wirkungslos und verdeutlichten das Machtungleichgewicht gegenüber der öffentlichen Hand. Die Regierung wird im Vorstoss gefragt, ob ihr bekannt ist, dass an den Kanton gestellte Rechnungen im Bauwesen zunehmend nicht fristgerecht beglichen würden. Weiter soll sie erklären, welche Massnahmen sie dagegen ergreifen will.
Die Regierung weist die Vorwürfe zurück. Die Aussagen im Vorstoss würden nicht bestätigt, heisst es in der kürzlich veröffentlichten Antwort. Das Finanzdepartement überprüfe jeweils im verwaltungsinternen Querschnittscontrolling die Einhaltung der Zahlungsfristen. Der Zielwert liege bei 85 Prozent aller Zahlungen mit einem Verzug von höchstens neun Tagen.
Die Auswertung zeige, dass die im Bauwesen aktiven Ämter diesen Zielwert deutlich übertreffen. «Das Hochbauamt erreicht 92,3 Prozent, das Tiefbauamt 94,5 Prozent». Zahlungen mit einer Verspätung von wenigstens 30 Tagen machten beim Hochbauamt 3,3 Prozent und beim Tiefbauamt 2,2 Prozent aus. Grundlage für diese Erhebung seien im letzten Jahr 11'239 Zahlungen im Hochbau und 10'369 Zahlungen im Tiefbau gewesen.
Beide Ämter hielten «die Zahlungsfristen in hohem Masse» ein. Der Kanton nehme seine Verantwortung als Auftraggeber wahr. Zur Verminderung von Liquiditätsengpässen würden auch Voraus- oder Teilzahlungen mit Solidarbürgschaften eingesetzt.
Bei den Zahlungsfristen richte sich der Kanton nach dem «Leitfaden für Werkverträge der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren» (KBOB). Der Kanton gehe von einer Zahlungsfrist von 45 Tagen aus. Die Frist berücksichtige die Dauer für die Prüfung, Freigabe und Auszahlung der Rechnungen durch die beauftragten Planenden und die Amtsstellen. Der Kanton weiche deshalb von der kürzeren Frist der «SIA-Norm 118» ab.










