Kanton St. Gallen erlässt absolutes Feuerverbot im Freien

Der Kanton St. Gallen hat ab Freitag ein absolutes Feuerverbot erlassen. Feuerwerk darf auch am Nationalfeiertag nicht gezündet werden. Die Behörden schätzen die Gefahr von Flur- und Waldbränden aufgrund der Trockenheit im ganzen Kantonsgebiet als sehr hoch ein.

Im Kanton St. Gallen gilt auch am 1. August ein Feuerwerksverbot. (Archivbild)
Im Kanton St. Gallen gilt auch am 1. August ein Feuerwerksverbot. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Verbot gilt auch für private Grundstücke, teilte der Kanton am Donnerstag mit. Bei Missachtung des Verbots drohen Bussen.

Vom Feuerwerksverbot ausgenommen seien bereits bewilligte Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Dies betrifft konkret die Feuerwerke in Rorschach am 31. Juli 2026 anlässlich der Bundesfeier sowie jenes in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August 2026. Dort findet dann das Seenachtsfest statt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #7610 (nicht angemeldet)

SEHR GUTER BESCHLUSS ! Hoffentlich hält er auch !

Weiterlesen

SRF Candinas Schnyder
176 Interaktionen
«Völlig falsch»
Beginenweg Tunnel SG
55 Interaktionen
Graffitis

MEHR AUS ST. GALLEN

Gute Zahlungsmoral
3 Interaktionen
Noch 2026
Kugelgürteltier Walter Zoo
Meilenstein
FC St.Gallen
1 Interaktionen
Erste Bilder