Graubünden übernimmt Verkehrsmodell von Birsfelden BL vorerst nicht
Der touristische Verkehr sorgt in Graubünden immer wieder dafür, dass viele Autofahrer über die umliegenden Dörfer ausweichen. Die Bündner Politik fordert ein Sanktionierungsmodell wie in Birsfelden BL. Die Bündner Regierung ist skeptisch.

In Birsfelden gilt seit 2025 auf mehreren Quartierstrassen ein Durchfahrtsverbot, um den Ausweichverkehr zu unterbinden. Mit einer Busse bestraft wird, wer sich weniger als 15 Minuten in den betroffenen Zonen aufhält. Die Durchfahrtskontrolle erfolgt automatisiert, und Einwohnerinnen und Einwohner sowie das ortsansässige Gewerbe sind davon ausgenommen.
Für diese Lösung haben sowohl die Grünen als auch die SVP Sympathien. Beide Parteien haben Vorstösse eingereicht mit dem Ziel, ein ähnliches Modell für den Ausweichverkehr in Graubünden zu prüfen und einzuführen.
Nun hat die Bündner Regierung auf die entsprechende Anfrage von Anita Mazzetta (Grüne) geantwortet.
Die Exekutive verweist in ihrer Antwort darauf, dass es sich in Birsfelden um Gemeindestrassen handelt, in Graubünden gehe es aber um Strassen, die in der Durchgangsstrassen-Verordnung aufgeführt sind.
«Diese Strassen können nicht wie in Birsfelden ohne Weiteres gesperrt werden», schreibt die Exekutive. «Mit dem Bund müsste geprüft werden, ob trotz der bundesrechtlichen Vorgaben zumindest temporäre Sperrungen unter Einhaltung gewisser Bedingungen möglich wären.»
Ein Pilotversuch analog zum Modell Birsfelden sei aufgrund der gemachten Erfahrungen in Graubünden nur mit vollautomatisierten technischen Lösungen denkbar. «Dabei müsste der gesamte betroffene Raum entlang der A13 und A28 berücksichtigt werden, namentlich das Vordere Prättigau, die Bündner Herrschaft, das Rheintal, das Domleschg, das Schams, das Rheinwald sowie das Misox», hält die Exekutive weiter fest.
In den betroffenen Räumen sei der Verkehr zudem stark vom Ferienverkehr geprägt. «Im Gegensatz zum Alltagsverkehr fehlt es dem Ferienverkehr häufig an Routine, wodurch das Risiko steigt, dass trotz allfälliger Bussen keine nachhaltige Verhaltensänderung erzielt werden kann, da es sich oft um einmalige oder seltene Fahrten handelt», argumentiert die Regierung weiter.
Das Modell Birsfelden sei noch Gegenstand hängiger Gerichtsverfahren. «Die Regierung erachtet es als zweckmässig, zunächst Klarheit über die rechtliche Situation beziehungsweise ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten, bevor zusätzliche Ressourcen für die Ausarbeitung und Prüfung eines weiteren Pilotprojekts eingesetzt werden», bilanziert sie.
Beim beantworteten Vorstoss von Mazzetta handelt es sich um eine Anfrage. Da die SVP aber einen Auftrag mit der Forderung, ein Projekt nach dem Vorbild von Birsfelden auszuarbeiten, eingereicht hat, wird das Bündner Parlament das letzte Wort haben.






