Steuern

Glarner Politik diskutiert über Einführung neuer Steuern

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Aus dem Glarner Landrat sind gleich zwei Motionen für die Schaffung neuer Steuern eingereicht worden. Beide begründen diese unter anderem mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, die national 2029 in Kraft tritt.

Der Glarner Landrat wird in den kommenden Monaten gleich über zwei Steuervorschläge debattieren.
Der Glarner Landrat wird in den kommenden Monaten gleich über zwei Steuervorschläge debattieren. - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die landrätliche Kommission für Finanzen und Steuern schlägt in ihrer Motion eine Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen vor – wie sie aktuell in verschiedenen Kantonen diskutiert wird. Sie will bewusst den Gemeinden den Spielraum geben, diese Steuer einzuführen.

«Eine solche Steuer ist nicht unmittelbar Gegenstand des Finanzausgleichs, könnte den Gemeinden jedoch eine zusätzliche eigene Einnahmequelle eröffnen und damit ihre finanzielle Autonomie stärken. Dies gilt insbesondere für Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen», begründet die Kommission in der Motion.

Eine Alternative sieht SVP-Landrat Fridolin Staub in seiner Motion. Er möchte eine Grundsteuer nach dem Modell des Kantons St. Gallen einführen. Dabei soll der Eigentümer, der per 1. Januar des jeweiligen Jahres im Grundbuch eingetragen ist, auf den Wert der Liegenschaft eine Abgabe an die Steuerbehörde entrichten. «Diese Werte sollen tief angesetzt werden und sind im Steuergesetz zu verankern», hält Staub in seiner Motion fest.

Gemäss Steuerbuch des Kantons St. Gallen ist ein Wert zwischen zwei und acht Promille möglich und der Satz wird durch die Gemeindeorgane festgelegt.

Auch Staub begründet die Steuer mit der Abschaffung des Eigenmietwertes sowie weiteren Entscheiden auf nationaler Ebene – etwa der Einführung der Individualbesteuerung. Staub sieht in der Grundsteuer ein bewährtes Instrument, während eine Besteuerung auf Zweitwohnungen «sehr aufwendig sein könnte, weil sie schwer klar abzugrenzen sind».

Zunächst wird sich nun die Regierung zu den Vorschlägen äussern, nach der Behandlung im Landrat hat aber sowieso die Landsgemeinde das letzte Wort.

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