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Gericht hebt Entscheid zur Zürcher Rosengartenstrasse auf

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Verwaltungsgericht hat einen Entscheid zur Zürcher Rosengartenstrasse aufgehoben. Mit Tempo 30 auf der vielbefahrenen Strasse muss sich nun der Regierungsrat befassen.

Das Verwaltungsgericht hat einen Entscheid zur Zürcher Rosengartenstrasse aufgehoben. Ob hier je Tempo 30 herrschen kann, bleibt noch länger offen. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht hat einen Entscheid zur Zürcher Rosengartenstrasse aufgehoben. Ob hier je Tempo 30 herrschen kann, bleibt noch länger offen. (Archivbild) - KEYSTONE/ANDREAS BECKER

Die kantonale Sicherheitsdirektion als Vorinstanz sei «vorbefasst», wie der «Tages-Anzeiger» am Mittwoch schrieb. Das Stadtzürcher Sicherheitsdepartement bestätigte dies gegenüber Keystone-SDA. Wegen des laufenden Verfahrens gebe es derzeit keine weiteren Auskünfte. Der Entscheid des Regierungsrats könnte danach erneut am Verwaltungsgericht angefochten werden.

Die Kantonspolizei, die sich gegen Tempo 30 gewehrt hatte, gehört der Sicherheitsdirektion an. «Vorbefassung» kann so interpretiert werden, dass die Meinung der Instanz schon vorher feststand beziehungsweise sie nicht unabhängig genug war.

Wie die Stadt Zürich bestätigt, kam das Verwaltungsgericht auch in einem zweiten Fall zu diesem Schluss: Dem Spurabbau an der Bellerivestrasse. Auch diesen lehnte die Kantonspolizei ab. Der Regierungsrat muss ebenfalls über die Beschwerde des Stadtrats befinden.

In beiden Fällen verweigerte die Kantonspolizei die Bewilligung, weil die Auswirkungen auf umliegende Strassen zu gross seien. Im Fall der Rosengartenstrasse hält sie es für unklar, wie sich Tempo 30 auf den Verkehr auswirken würde. Die Stadt bestreitet die Zuständigkeit der Kantonspolizei.

Auf der Rosengartenstrasse fahren täglich 55'000 Autos durch. Als erste Beruhigungsmassnahmen will die Stadt Zürich bis Ende 2026 Ampeln und Querungen für Fussgänger und Velos einrichten.

Offen ist noch, ob Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse überhaupt möglich ist. Das kantonale Stimmvolk nahm im November 2025 die «Mobilitätsinitiative» an, die Tempo 30 auf sogenannten Hauptachsen nur in Ausnahmefällen erlauben will. Der Zürcher Stadtrat zog den Entscheid ans Bundesgericht. Er sieht ihn als Eingriff in die Gemeindeautonomie.

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Kommentare

Huldrych Ammann

Die Velofahrer haben null Ahnung, was sie mit ihrer weltfremden Politik anrichten. Auch die Leute auf der Strasse haben Rechte, nicht nur die Einwohner der grössten Stadt der Schweiz.

User #1682 (nicht angemeldet)

Ist eben ein wenig ungut, wenn grüne Velöler nicht aus Zürich sind und nun die Stadt zu einer Schlaftablette umwandeln will. Die Migros beliefert von ihrem Verteilzentrum die ganze Agglo, erga fahren täglich Hunderte Lastwagen durch. Ein grosser Wirtschaftkomplex ist im Industriegebiet und die Leute fahren nun mal nicht mit dem Velo von Normal nach Abnormal her. Das ist irgendwie verständlich oder?

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