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    Gericht bestätigt Entscheid der Schwyzer Gemeindeversammlung

    Keystone-SDA Regional
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    Schwyz,

    Das Verwaltungsgericht hat die Beschlüsse der Budgetgemeindeversammlung von Schwyz bestätigt. Dies hat die Gemeinde Schwyz am Montag mitgeteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Das Verwaltungsgericht ist den Beschwerdeführern nicht gefolgt. (Archivaufnahme)
    Das Verwaltungsgericht ist den Beschwerdeführern nicht gefolgt. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/SIGI TISCHLER

    Am 10. Dezember 2025 genehmigten die Stimmberechtigten von Schwyz an der Gemeindeversammlung den Voranschlag für das laufende Jahr. Dagegen ging eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein.

    Die Beschwerdeführer beantragten nach Angaben der Gemeinde die Aufhebung der Beschlüsse zum Voranschlag und die Wiederholung der Gemeindeversammlung zu diesem Traktandum. Sie machten geltend, dass der Gemeinderat finanzrechtliche Bestimmungen sowie Informationspflichten gegenüber der Gemeindeversammlung nicht vollumfänglich eingehalten habe.

    Das Verwaltungsgericht habe am 28. Mai die Beschwerde abgewiesen, teilte die Gemeinde Schwyz mit. Es habe damit die Beschlüsse der Gemeindeversammlung bestätigt.

    Trotz der Beschwerde, konnte die Gemeinde seit Mitte Januar wie im Budget vorgesehen, wirtschaften. Dank eines Zwischenentscheides des Verwaltungsgerichts, verfügte die Gemeinde über ein rechtsgültiges Budget.

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