Wollerau SZ: Kinderbetreuung wird ab Januar 2027 Gemeindesache
Der Gemeinderat von Wollerau SZ hat die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Der Hort PLUS+ wird ab 1. Januar 2027 als «Kinderbetreuung Wollerau» geführt.

Die Stimmberechtigten von Wollerau haben an der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 dem Aufbau einer familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Gemeinde mit 63,82 Prozent zugestimmt. Die Vorbereitungen schreiten zügig voran und der Gemeinderat verabschiedete am 5. Oktober 2026 die Ausführungsbestimmungen zum Kinderbetreuungsreglement. Darin wird festgelegt, wie Angebot und Betrieb ausgestaltet werden, wie Kosten und Finanzierung geregelt sind und welche Zuständigkeiten bei Organisation, Personal und Aufsicht gelten.
Damit ist die Grundlage gelegt, dass das bisherige Angebot des Hort PLUS+ ab dem 1. Januar 2027 geordnet in die Gemeindeverwaltung integriert und unter dem neuen Namen «Kinderbetreuung Wollerau» betrieben werden kann.
Diese Ausführungsbestimmungen sind, wie alle anderen Reglemente, Bestimmungen und Tarifordnungen, in der Rechtssammlung der Gemeinde Wollerau unter www.wollerau/rechtssammlung auffindbar.






