Bisher erhielten alle Hundehalter und Hundehalterinnen, welche ihren Hund in Münchenbuchsee angemeldet haben eine Hundemarke, auf welcher eine Nummer aufgedruckt ist.
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Da sämtliche Hunde gemäss eidgenössischem Tierseuchengesetz sowie Tierseuchenverordnung obligatorisch mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank namens AMICUS registriert sein müssen, verzichtet die Gemeinde Münchenbuchsee ab sofort darauf, gemeindeeigene Hundemarken abzugeben.

Bisher abgegebene Marken dürfen selbstverständlich behalten werden. Seitens der Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee wird dies aber nicht mehr verlangt. Die abgegebenen Hundemarken bleiben in unserem Hunderegister weiterhin registriert.

-Mitteilung der Gemeinde Münchenbuchsee (mis)

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