Gegenvorschlag zur Wolfsinitiative soll nur für Wolf und Bär gelten
Die Finanzkommission des Kantons Bern schlägt vor, die Regulierung von Grossraubtieren auf Bären und Wölfe zu beschränken.

Der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» soll nur für Bären und Wölfe gelten. Das hat die vorberatende Finanzkommission des bernischen Grossen Rates am Donnerstag vorgeschlagen.
Die Finanzkommission (Fiko) schlägt vor, den Begriff «Grossraubtiere» durch die Formulierung «Bären und Wölfe» zu ersetzen, wie sie in einer Mitteilung schrieb. Die beiden weiteren im Kanton lebenden Grossraubtiere – der Luchs und der Goldschakal – wären somit von den Bestimmungen des Gegenvorschlags ausgenommen.
Sowohl das Initiativkomitee als auch die Umwelt- und Naturschutzorganisationen würden einer Beschränkung auf Bären und Wölfe zustimmen, schrieb die Fiko weiter. Der vom Komitee in Aussicht gestellte Rückzug der Initiative gelte somit weiterhin, sollte der Grosse Rat in der anstehenden Herbstsession den Gegenvorschlag annehmen.
Zukunft des Gesetzes
Weiter soll das Gesetz, sollte es dereinst in Kraft treten, für zwölf anstatt acht Jahre gelten, bevor es automatisch verfällt. Die Fiko folgte damit dem Vorschlag des Initiativkomitees zur sogenannten Sunset-Klausel.
Eine Mehrheit der Kommission schlägt dem Kantonsparlament vor, den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine Minderheit lehnt den Gegenvorschlag weiterhin ab.