Die Regierung des Kantons Freiburg lehnt eine Einführung eines Minimallohns ab. Damit liesse sich die Armut nicht bekämpfen.
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESB
Der Angeklagte soll regelmässig Bargeld vom Konto der Eltern abgehoben haben. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantonsregierung Freiburg will keinen Minimallohn einführen.
  • Lieber sollten die Sozialpartner in Verantwortung gezogen werden.

Die Freiburger Kantonsregierung hält die Einführung eines Mindestlohns derzeit nicht für nötig. Der Staatsrat empfiehlt dem Parlament einen entsprechenden Vorstoss zur Ablehnung.

Der Grosse Rat wird im kommenden Jahr seinen Entscheid fällen. Die Motion wurde von SP-Grossrat Xavier Ganioz und CSP-Grossrat Benoît Rey eingereicht. Sie fordern, dass im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde gelten soll. Damit wollen die beiden Grossräte die Armut bekämpfen und der menschlichen Würde das Wort reden.

Appell an Sozialpartner

Seine ablehnende Haltung begründet der Staatsrat damit, dass es aus seiner Sicht nicht möglich sei, einen gleichen Minimallohn im gesamten Kanton einzuführen. Vielmehr gelte es, den regionalen und sozialen Unterschieden Rechnung zu tragen.

Der Staatsrat appelliert in seiner Antwort auf den Vorstoss auch an die Verantwortung der Sozialpartner. Letztere seien aufgerufen, sich auf Löhne für eine Branche oder ein Unternehmen zu einigen. Damit würde weit mehr erreicht als per Gesetz einen Mindestlohn ohne Bezug zur jeweiligen Branche festzulegen.

Weiter ruft der Staatsrat in Erinnerung, dass nur rund 22 Prozent der Sozialhilfebeziehenden arbeitstätig seien. «Das heisst, dass fast 80 Prozent der Armutsbetroffenen von einem Minimallohn gar nicht profitieren würden.

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