Freiburger Kantonsparlament verabschiedet Krankenpflegegesetz
Der Freiburger Grosse Rat verabschiedet Ausführungsgesetz zur Förderung der Krankenpflegeausbildung.

Der Freiburger Grosse Rat hat am Freitag das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Krankenpflege verabschiedet. Es soll dem Gesundheitswesen mehr Personal verschaffen und die Branche auf kommende Herausforderungen vorbereiten.
Das Gesetz wurde einstimmig mit 88 Stimmen verabschiedet. Sein Ziel besteht darin, jährlich 150 diplomierte Pflegefachpersonen an Fachhochschulen und 25 an höheren Fachschulen auszubilden.
Das Freiburger Modell geht über den eidgenössischen Rahmen hinaus, indem es auch die Fachangestellten Gesundheit und die Assistentinnen und Assistenten Pflege und Betreuung integriert.
Das elf Artikel umfassende Gesetz sieht auch Beiträge an Pflegeeinrichtungen vor, damit diese mehr Praktikumsplätze anbieten können.
Ausbildungsbedarf im deutschsprachigen Raum
Eine Änderung wurde in der ersten Lesung des Gesetzes angebracht. Dabei geht es um die deutschsprachigen Kantonsgebiete. Diese hätten auch Ausbildungsbedarf, denn auch dort sei der Fachkräftemangel gross, hiess es im Rat.
Wer heute im Kanton Freiburg eine deutschsprachige Pflegeausbildung machen wolle, müsse dafür in den Kanton Bern gehen. Gesundheitsdirektor Philippe Demierre warnte, dass es nicht einfach sein werde, die Forderungen umzusetzen. Der Rat überwies sie dennoch.
Mit dem Ausführungsgesetz verfügt der Kanton über die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des ersten Teils der eidgenössischen Initiative «Für eine starke Pflege», die in der Volksabstimmung im November 2021 angenommen wurde.
Die zweite anstehende Etappe befasst sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Entwicklungsperspektiven in der Pflege, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern sowie das ausgebildete Personal zu halten.