Feuerverbot im Kanton Bern teilweise aufgehoben

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Bern,

In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. In Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und Obersimmental-Saanen hat der Kanton Bern das Verbot aufgehoben.

Im Kanton Bern gilt das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe noch in sieben von zehn Verwaltungskreisen. (Symbolbild)
Im Kanton Bern gilt das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe noch in sieben von zehn Verwaltungskreisen. (Symbolbild) - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das gaben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter am Donnerstag bekannt. Sie betonten aber, dass die Gefahrenstufe trotz der Niederschläge der vergangenen Tage in sieben Verwaltungskreisen nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross» sei.

Dort bleibe das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe weiterhin verboten. Ausserhalb der Verbotszonen sei Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind müsse ganz darauf verzichtet werden.

In den anderen drei Verwaltungskreisen ist die Waldbrandgefahr neu auf der Stufe 3 «erheblich». Entsprechend gilt dort das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nicht mehr. Bei windigen Verhältnissen sei dennoch auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern in der freien Natur müssen fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzt werden.

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