Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats in Kürze
Der Landrat Nidwalden hat in seiner jüngsten Sitzung mehrere wichtige Entscheidungen getroffen.

Der Landrat Nidwalden hat an seiner Sitzung vom Mittwoch:
Die Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes wurde in zweiter Lesung genehmigt. 41 Mitglieder des Landrats stimmten zu, 15 waren dagegen. Künftig sind für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts die Gemeinderäte zuständig, welche diese Kompetenz einer Kommission übertragen können.
Ein Änderungsantrag der SVP, der die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an der Gemeindeversammlung weiterhin möglich behalten wollte, scheiterte knapp.
Zur Parlamentarischen Initiative Stellung genommen
Zur Parlamentarischen Initiative der Justizkommission betreffend Erhöhung der Anzahl Präsidien sowie der Stellenprozente am Kantonsgericht wurde in erster Lesung Stellung genommen. Eine Diskussion gab es nicht, die Schlussabstimmung ist für die zweite Lesung traktandiert.
Eine weitere Parlamentarische Initiative der Justizkommission betreffend gesetzlicher Grundlage für Aufgabenteilung zwischen geschäftsleitendem Kantonsgerichtspräsidium und Stellvertretung wurde ebenfalls in erster Lesung beraten. Auch hier gab es keine Diskussion; zur Schlussabstimmung kommt es in der zweiten Lesing.
Unterstützung für elektronischen Rechtsverkehr
Zur Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und der Schaffung der Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr wurde in erster Lesung Stellung genommen. Sämtliche Fraktionen unterstützen das Vorhaben.
Einen Objektkredit über 400'000 Franken für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie in Sachen Schiesswesen 2027+ hat man einstimmig genehmigt. Die heute bestehenden Anlagen entsprechen den Vorgaben des Bundes nicht mehr. Der Kanton plant Sanierungen und Neubauten.
Die Kosten für die Machbarkeitsstudie werden hälftig mit den Gemeinden geteilt. Die regierungsrätliche Antwort auf ein einfaches Auskunftsbegehren von Mario Röthlisberger (Mitte) betreffend der US-Zollpolitik wurde angehört.