Busbuchten werden auf St. Galler Kantonsstrassen zum Regelfall

Die St. Galler Regierung hat Anpassungen im Strassengesetz ausgearbeitet. Sie setzt eine Motion der bürgerlichen Fraktionen um, in der verlangt wird, dass neue ÖV-Haltestellen grundsätzlich als separate Busbuchten und nicht auf der Fahrbahn geplant werden.

Auf St. Galler Kantonsstrassen werden Busbuchten zum gesetzlichen Regelfall. Für Ausnahmen braucht es gute Gründe. (Archivbild)
Auf St. Galler Kantonsstrassen werden Busbuchten zum gesetzlichen Regelfall. Für Ausnahmen braucht es gute Gründe. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und FDP setzten die Forderung im Juni 2021 mit 70 gegen 37 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen den Willen der Regierung durch.

Deshalb brauchte es nun eine Änderung im Strassengesetz. Das Ziel: Neue Haltestellen des öffentlichen Busverkehrs an Kantonsstrassen sollen grundsätzlich als Busbuchten gestaltet werden, wie es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag heisst. Mit der Änderung würden die Busbuchten «zum gesetzlichen Regelfall». Abweichungen blieben möglich, «wenn wesentliche Gründe vorliegen».

Die Motionäre hatten damals argumentiert, dass die Regierung früheren Vorgaben der Mehrheit des Kantonsrats ungenügend Folge leiste. Auf Kantonsstrassen seien 281 Haltekanten in Projektierung oder in Ausführung. Dabei handele es sich um 76 Busbuchten und 205 Fahrbahnhaltestellen.

Thema Verkehrssicherheit

Begründet wurden die Vorgaben im Vorstoss mit der Sicherheit. Die Verkehrsdichte rund um Haltestellen auf Kantonsstrassen sei meistens sehr hoch. Die Gefahr für die Passagierinnen und Passagiere «ist vor allem beim Verlassen des Busses beträchtlich».

Die Regierung hatte die Motion abgelehnt. In der ausführlichen Begründung hiess es zum Thema Verkehrssicherheit, Busbuchten seien nicht generell sicherer als Fahrbahnhaltestellen. Von Januar 2018 bis Dezember 2020 hätten sich im Umfeld von Bushaltestellen im Kanton 30 Unfälle ereignet: 13 im Bereich von Busbuchten und 17 im Bereich von Fahrbahnhaltestellen.

Die Gegnerinnen und Gegner der Motion aus den Reihen von SP, Grünen und GLP führten damals auch das Platzproblem ins Feld. Für die Ausgestaltung einer Haltestelle als separate Busbucht werden in beiden Fahrtrichtungen jeweils zusätzlich drei Meter in der Breite beansprucht, hatte die Regierung vorgerechnet. Dies ergebe für den Platzbedarf einer Bushaltestelle, ohne Warteräume und Manövrierflächen für die Passagierinnen und Passagiere, zwölf Meter.

Mehr Einsprachen befürchtet

In urbanen und bebauten Gebieten gebe es diesen Platz in der Regel nicht. Zudem seien breite Strassenräume städtebaulich problematisch. Der zusätzlich nötige Landerwerb verteuere und verzögere den Bau einer Haltestelle als Busbucht deutlich. Es könne Widerstand der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gegen eine allfällige Landabtretung geben. Das Risiko von Einsprachen erhöhe sich.

Die Mehrheit im Kantonsrat liess sich davon nicht beeindrucken. Es gehe darum, Behinderungen auf Kantonsstrassen zu vermeiden, hiess es etwa. Die Abstimmung fiel klar aus. Fünf Jahre später liegt nun die Vorlage mit der Gesetzesänderung vor, über die der Kantonsrat in einer der kommenden Sessionen entscheiden wird.

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