Bündner Stimmrechtsalter 16 kommt im September vors Volk
Jetzt ist es definitiv: Das Bündner Stimmvolk wird am 27. September über das Stimmrechtsalter 16 entscheiden. Dies teilte die Kantonsregierung am Donnerstag mit.

Die Änderung der Kantonsverfassung sieht vor, dass die Jugendliche ab 16 Jahren abstimmen und Referenden unterzeichnen dürfen, aber noch nicht gewählt werden können. Sollte sie angenommen werden, dürften Sechzehnjährige Bündnerinnen und Bündner bereits ab 2027 politisch mitbestimmen.
Der Anstoss kam vor sieben Jahren während der Jugendsession. Der Antrag landete 2022 als Motion im Grossen Rat, der das Thema am Mittwoch behandelte.
Skeptische Stimmen kamen vor allem aus den Reihen der SVP, aber auch von einigen Kantonsräten der Mitte und der FDP. Nach Ansicht der Gegner verfügen Sechzehnjährige noch nicht über die politische und soziale Reife, um komplexe Entscheidungen zu treffen. Und sie seien leichter zu beeinflussen. Zudem würde es eine Diskrepanz zwischen der politischen und der zivilrechtlichen Volljährigkeit schaffen.
Betroffen sind derzeit mehr als 2800 Sechzehnjährige mit Schweizer Staatsbürgerschaft im Kanton. Das sind 2 Prozent der Stimmberechtigten. Bisher kennt nur der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16 .
Versuche in anderen Kantonen sind bisher gescheitert. 2024 wurde das Begehren auf nationaler Ebene vom Parlament verworfen. Im vergangenen Jahr lehnten die Stimmberechtigten des Kantons Luzern die Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre mit fast 80 Prozent der Stimmen ab.






