Budgetvorgabe zu Prämienverbilligung wird in Obwalden gestrichen
Der Obwaldner Kantonsrat hält an seinem Entscheid fest: Die fixe Vorgabe für Prämienverbilligungen soll aus dem Gesetz gestrichen werden.

Der Kanton Obwalden soll die Ausgaben für die Prämienverbilligung realistisch budgetieren können. Der Kantonsrat hat am Donnerstag in der zweiten Lesung an seinem Entscheid festgehalten, die fixe Budgetvorgabe aus dem Gesetz zu streichen.
Heute muss der Kanton Obwalden in seinem Budget für die Prämienverbilligung einen Betrag vorsehen, der mindestens 8,5 Prozent der Kosten für die Prämien entspricht. Dieser Budgetbetrag ist aber im Normalfall grösser als die ausgeschüttete Verbilligung.
Die Regierung beantragte deswegen dem Kantonsrat, die Bestimmung aus dem Gesetz zu streichen. Die bürgerlichen Fraktionen unterstützten dies und haben in dieser Frage bereits in der ersten Lesung vom März die SP überstimmt. Diese beantragte in der zweiten Lesung erneut, auf die Streichung zu verzichten.
sagte, es werde nicht zu viel budgetiert, sondern es würden zu wenige Prämienverbilligungen abgeholt. Die 8,5 Prozent garantiere, dass der Prämienanstieg weiterhin berücksichtigt werde. Eine Streichung führe für viele zu tieferen Prämienverbilligungen.
Gegenseitige Standpunkte zur Streichungsfrage
Kommissionssprecherin Petra Rohrer (Mitte/GLP) sprach sich gegen den SP-Antrag aus. Sie relativierte die Bedeutung des budgetierten Betrages, denn dieser könne auch überschritten werden.
Regierungsrat Daniel Wyler (SVP) bestätigte dies. Nur wer die Voraussetzungen erfülle, erhalte die Prämienverbilligung. Am ausbezahlten Betrag ändere der im Budget eingestellte Betrag somit nichts.

Es gehe hier auch um die Budgetwahrheit und -klarheit, sagte Wyler. Diese seien auch wegen der Schuldenbremse, die auf dem Voranschlag beruhe, wichtig.
Keine Partei unterstützte die SP. Die CSP regte aber an, dass die Information zur Prämienverbilligung verbessert werde, damit mehr Anspruchsberechtigte erreicht werden könnten. Nach kurzer Diskussion lehnte der Kantonsrat den SP-Antrag mit 47 zu 6 Stimmen ab.
Krankenversicherungsgesetz Revision
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes ermöglicht es zudem, dass Obwalden die Prämienverbilligung früher auszahlen kann. In der Schlussabstimmung nach zweiter Lesung wurde sie mit 48 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage untersteht nicht dem obligatorischen Referendum, wie der Rat gegen die Stimmen der SP beschloss.